Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts führt an diesem Tag eine mündliche Verhandlung zu mehreren Anträgen, mit denen Bayern Teile des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) angreift. Gegenstand sind Bewertungen von Vermögen und die Frage, ob die nationalen Regeln die Verteilungskompetenz der Länder übersteigen oder Verfassungsrechte von Unternehmen über Gebühr schützen.
Für die Presse bedeutet der Termin mehr als eine juristische Einzelfrage: Eine Entscheidung könnte weitreichende fiskalpolitische Folgen für Länderhaushalte und die steuerliche Behandlung von Familienunternehmen haben. Regionalzeitungen beobachten zudem, wie sich die Verhandlung auf betroffene Betriebe in Bayern auswirkt und welche politischen Forderungen daraus folgen.