Der Bund hat am 17. September 2026 die Finanzierung für den Neubau einer zweiten Rheinbrücke zwischen Wörth am Rhein in Rheinland-Pfalz und Karlsruhe in Baden-Württemberg zugesagt. Nach Angaben des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz und des Regierungspräsidiums Karlsruhe werden die Kosten mit rund 115 Millionen Euro veranschlagt. Mit der Zusage kann das seit Jahren vorbereitete Projekt in eine konkrete Umsetzungsphase gehen.
Die bestehende Rheinquerung bei Maxau auf der B10 ist stark ausgelastet und sanierungsanfällig. Eine zweite Verbindung nördlich der Rheinbrücke Maxau soll den Verkehr entlasten und Umleitungen im Fall von Sperrungen vermeiden. In früheren Prüfungen wurde eine Lage wenige Kilometer nördlich der Bestandsbrücke untersucht. Die genaue Trassierung, die Einbindung in das Netz um die B10 und die Anbindung Richtung A65 werden von den zuständigen Behörden abgestimmt.
Zuständigkeiten und Verfahren: Für die Verkehrssicherheit der bestehenden Rheinquerung ist das Land Baden-Württemberg verantwortlich, die Projektsteuerung für den Neubau erfolgt gemeinsam durch die beiden Länder und den Bund. Raumordnerische und technische Vorarbeiten wie Baugrunduntersuchungen sowie Abstimmungen zu Straßen- und Radverkehrskonzepten wurden in den vergangenen Jahren vorangetrieben. Konkrete Termine für Baubeginn und Fertigstellung liegen bisher nicht vor. Die Behörden kündigten an, detaillierte Zeit- und Finanzpläne nach Abschluss weiterer Planungsstufen vorzulegen.
Konfliktlinien und Prüfaufträge: Das Vorhaben war über Jahre Gegenstand politischer Debatten und rechtlicher Auseinandersetzungen. Umwelt- und städtebauliche Belange, Lärmschutz sowie Auswirkungen auf Schutzgebiete am Rhein bleiben zentrale Prüfpunkte. Die Planfeststellung wird Einwendungen von Kommunen, Verbänden und Bürgerinnen und Bürgern berücksichtigen. Erfahrungen aus vergleichbaren Großvorhaben zeigen, dass ergänzende Gutachten und Nachbesserungen zu Verzögerungen und Kostenänderungen führen können; die jetzige Summe von rund 115 Millionen Euro ist ein Planungswert und kein verbindlicher Endbetrag.
Zugeschriebene Aussagen: Die Kostenschätzung und die technische Einordnung stammen aus Unterlagen des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz und des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Die Finanzierungszusage wurde am 17. September 2026 regionalen Medien zufolge durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bestätigt. Offizielle Angaben zu Bauzeit, Verkehrsführung während der Bauphase und möglichen Mehrkosten liegen noch nicht vor.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).