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Bund prüft Rechtsrahmen für Drohnenabwehr durch Unternehmen

Nach Gesetzesänderungen zur Luftsicherheit prüft die Bundesregierung mit Ländern und Betreibern, ob und wie Unternehmen rechtssicher gegen unbefugte Drohnen vorgehen dürfen.

Die Bundesregierung lässt derzeit mit Ländern und Betreibern kritischer Infrastruktur prüfen, ob und in welcher Form Unternehmen rechtssicher befugt werden können, unbefugte oder gefährliche Drohnen zu erkennen und abzuwehren. Anlass sind Änderungen am Luftsicherheitsgesetz im März 2026 sowie ein begleitender Prüfauftrag des Deutschen Bundestags aus den Beratungen im Februar 2026. Eine unmittelbare Übertragung hoheitlicher Eingriffsbefugnisse auf private Betreiber ist nicht beschlossen.

Die jüngsten Gesetzesanpassungen präzisieren vor allem Zuständigkeiten und Abläufe bei der Abwehr von Drohnenbedrohungen. Dazu zählen schnellere Abstimmungen zwischen Bund und Ländern sowie klarere Regelungen für Unterstützungsleistungen der Bundeswehr in Ausnahmesituationen. Die Bundesregierung hatte die Novelle mit einer Zunahme illegaler Drohnenflüge begründet.

Der Prüfauftrag des Bundestags zielt auf eine Lücke zwischen technischer Machbarkeit und rechtlicher Ermächtigung. Unternehmen verfügen zunehmend über Sensorik und Abwehrtechnik, dürfen diese aber bislang nur in engen Grenzen einsetzen. Private Abschaltungen von Drohnenfunk oder aktive Eingriffe in Fluggeräte berühren regelmäßig das Luftverkehrsrecht, das Strafrecht und datenschutzrechtliche Vorgaben. Zugleich bleibt der Einsatz militärischer Mittel im Inland an strikte verfassungsrechtliche Voraussetzungen gebunden; Entscheidungen hierüber liegen bei der Bundesregierung in Abstimmung mit dem Innenministerium.

Wirtschaftsverbände und die Initiative Wirtschaftsschutz empfehlen Unternehmen derzeit vor allem organisatorische Vorkehrungen: klare Meldeketten zur Polizei, definierte Entscheidungswege im Krisenfall, technische Detektion im rechtlichen Rahmen sowie Dokumentation und Schulung. Diese Leitfäden betonen die Pflicht zur staatlichen Abstimmung und warnen vor eigenmächtigen Abwehraktionen ohne Rechtsgrundlage.

Juristische Bewertungen verweisen darauf, dass einfache Gesetzesänderungen verfassungsrechtliche Grenzen nicht aufheben. Sollten Unternehmen künftig weitergehende Eingriffe vornehmen dürfen, wären präzise gesetzliche Vorgaben zu Verantwortlichkeiten, technischen Standards, Verhältnismäßigkeit, Transparenz und Haftung erforderlich. Zudem müssten Datenschutzfragen bei der Erfassung von Flug- und Personendaten geklärt werden.

Bis zum Abschluss der Prüfung bleibt die Praxis auf koordiniertes Vorgehen ausgerichtet: Unternehmen detektieren im rechtlich zulässigen Rahmen, melden Vorfälle und arbeiten mit Sicherheitsbehörden zusammen; Eingriffe mit hoheitlichem Charakter erfolgen durch staatliche Stellen. Politisch liegt der Schwerpunkt auf besserer Koordination, dem Ausbau behördlicher Drohnenabwehrressourcen und der Auswertung der bisherigen Erfahrungen, bevor über mögliche Ermächtigungen für private Betreiber entschieden wird.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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