Politik

Bund startet Gestaltungswettbewerb für Denkmal der polnischen Opfer: Preisgericht im Dezember 2026 erwartet

Der Bund hat einen internationalen Gestaltungswettbewerb für ein Denkmal zu den polnischen Opfern des Zweiten Weltkriegs begonnen. Der Kulturstaatsminister bestätigt Zeitplan und Standortplanungen; die Umsetzung bleibt haushaltsabhängig.

Kurzmeldung

Der Bund hat den internationalen Gestaltungswettbewerb für ein dauerhaftes Denkmal für die polnischen Opfer des Zweiten Weltkriegs und der deutschen Besatzung in Polen 1939–1945 gestartet. Das Bundesministerium für Kultur und Medien (BKM) und die verantwortlichen Bundesbehörden nennen das Verfahren als Grundlage für die weitere Gestaltung und Realisierung eines zentralen Erinnerungsortes in Berlin. Nach Angaben der Ausloberinnen und Auslober sollen die eingereichten Konzepte bis Oktober 2026 ausgearbeitet werden; ein Preisgericht mit deutsch-polnischer Beteiligung wird voraussichtlich im Dezember 2026 über die Preisträger entscheiden.

Der Deutsche Bundestag hatte bereits im Dezember 2025 die Errichtung eines solchen Denkmals beschlossen und den Standort im Bereich der früheren Kroll-Oper benannt; diese parlamentarische Entscheidung bildet die rechtliche Grundlage für das Wettbewerbsverfahren. Die Ausschreibungsunterlagen der zuständigen Bundesstelle nennen verbindliche Fristen für die Bewerbung von Planungs- und Künstlerteams sowie Honorarregelungen für ausgewählte Teilnehmende.

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer erklärte im Rahmen der deutsch-polnischen Regierungskonsultationen, die Initiative diene einer gemeinsamen Erinnerung und der Anerkennung des Leids der Opfer. Die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas und weitere Gedenkstätten werden in den Prozess eingebunden, um fachliche Standards der Erinnerungskultur zu wahren.

Geplante Folge­schritte sehen nach der Juryentscheidung im Dezember 2026 eine öffentliche Präsentation der Entwürfe und die anschließende vertiefende Planung vor; eine bauliche Realisierung ist nach derzeitigem Zeitplan frühestens 2027 vorgesehen, bleibt jedoch von der Verfügbarkeit haushaltsrechtlicher Mittel abhängig.

Die offizielle Ausschreibung, die Pressemitteilungen des BKM sowie Mitteilungen der Senatskanzlei Berlin und der beteiligten Bundesbehörden liefern die Grundlage für diese Darstellung. Für Fragen zur genauen Juryzusammensetzung, zum finalen Kostenrahmen und zum Zeitplan für den Baubeginn sind verbindliche Beschlüsse und Haushaltsfestsetzungen abzuwarten.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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