Der Bund und das Land Berlin haben am 15. September 2026 einen neuen Hauptstadtfinanzierungsvertrag unterschrieben. Die Vereinbarung, die im Bundesministerium der Finanzen zustande kam, betrifft den Zeitraum vom 1. Januar 2028 bis zum 31. Dezember 2037 und umfasst insgesamt rund fünf Milliarden Euro. Davon sind etwa 2,1 Milliarden Euro für Ausgleichsleistungen im Bereich Innere Sicherheit und rund 2,9 Milliarden Euro für die Hauptstadtkultur vorgesehen.
Auf Seiten des Bundes unterzeichneten Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und der Staatsminister für Kultur und Medien, Wolfram Weimer. Für Berlin wirkten der Regierende Bürgermeister Kai Wegner sowie Mitglieder des Senats mit, darunter Finanzsenator Stefan Evers und Innensenatorin Iris Spranger. Nach Angaben der Bundesregierung soll der Vertrag die hauptstadtbedingten Mehrausgaben Berlins verlässlich abfedern und den Institutionen in Verwaltung und Kultur über die Laufzeit Planungssicherheit geben.
Der Hauptstadtfinanzierungsvertrag legt fest, in welchen Bereichen und in welcher Größenordnung der Bund Mehrbelastungen übernimmt, die aus der Rolle Berlins als Sitz der Verfassungsorgane und zahlreicher Bundes- und Repräsentationseinrichtungen entstehen. In der Inneren Sicherheit betrifft dies unter anderem polizeiliche Lagen mit bundespolitischem Bezug und den Schutz diplomatischer Vertretungen. Im Kulturbereich geht es um die Fortführung und punktuelle Erweiterung von Förderlinien für national bedeutsame Einrichtungen und Projekte in der Hauptstadt. Die Praxis des Hauptstadtkulturfonds bleibt Teil der Finanzierungsarchitektur.
Der Vertrag tritt nicht sofort in Kraft. Die Zahlungen beginnen mit Start der Vertragsperiode am 1. Januar 2028 und verteilen sich über zehn Jahre. Ungeachtet der vertraglichen Verständigung sind die jährlichen Haushaltsbeschlüsse des Bundes und des Landes Berlin weiterhin erforderlich. Die Bundesregierung wertet die Einigung als Beitrag zur Sicherheit und kulturellen Ausstrahlung der Hauptstadt; das Land Berlin verweist auf die langfristige Entlastung des Landeshaushalts bei Aufgaben, die aus der Hauptstadtfunktion erwachsen.
Der neue Hauptstadtfinanzierungsvertrag schließt an frühere Vereinbarungen zwischen Bund und Berlin an und aktualisiert deren Finanzrahmen sowie Aufgabenzuschnitte. Mit der nun festgelegten Laufzeit bis Ende 2037 entsteht ein verbindlicher Orientierungsrahmen für Behörden und Kulturträger in Berlin, während der Bund seinen finanziellen Anteil an der Wahrnehmung gesamtstaatlicher Repräsentationsaufgaben in der Hauptstadt bekräftigt.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).