Bund und Länder haben zum 24. und 25. September neue Förderzusagen für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder veröffentlicht. In Niedersachsen beläuft sich das Volumen laut NDR auf rund 39 Millionen Euro, in Schleswig-Holstein werden knapp sechs Millionen Euro für acht Vorhaben bereitgestellt. Die Bewilligungen stammen aus dem Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder und werden teils durch Landesmittel ergänzt.
Nach Angaben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zielt die Förderung auf Instandsetzung, Brandschutz, Energieeffizienz und Barrierefreiheit. Die Zuschüsse sind an technische Vorgaben gebunden; energetische Maßnahmen müssen festgelegte Mindeststandards erfüllen. Besonders finanzschwache Kommunen können eine Förderquote von bis zu 75 Prozent erhalten, sonst gelten niedrigere Sätze. Die genaue Verteilung, Auszahlungszeitpunkte und Auflagen sind in den jeweiligen Zuwendungsbescheide festgelegt.
Hintergrund ist die anhaltende Sanierungsbedürftigkeit vieler Hallen- und Freibäder. Das Programm ist im Frühjahr 2026 gestartet und wird aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität gespeist. Kommunen, Zweckverbände und Stadtwerke kofinanzieren häufig die Investitionen. Die aktuellen Bewilligungen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein decken ein Spektrum von der Grundsanierung bis zur energieeffizienten Modernisierung ab. Genannt werden insbesondere Bautechnik, Anlagentechnik, Dach- und Fassadenerneuerungen sowie Maßnahmen zur Barrierefreiheit.
Kurzfristig sollen die Mittel verhindern, dass Einrichtungen wegen baulicher Mängel länger schließen müssen. Lehrschwimmangebote und Vereinssport können damit in vielen Orten stabilisiert werden. Mittelfristig erwarten Kommunen sinkende Betriebskosten durch effizientere Technik, was Haushalte entlastet und Klimaziele stützt. Offen bleibt, ob die verfügbaren Bundesmittel den bundesweiten Sanierungsstau wesentlich abbauen können. Fachverbände verweisen seit Jahren auf Rückgänge bei Wasserflächen und warnen vor Engpässen in der Schwimmausbildung.
Die aktuellen Zahlen beruhen auf Mitteilungen der Landesbehörden und der regionalen Berichterstattung. Weitere Projekte befinden sich in Prüfung; zusätzliche Bewilligungen sind abhängig von Planungsreife, Co-Finanzierung und Baupreisen. Für einzelne Vorhaben folgen Detailangaben erst nach Abschluss der Vergaben. Klar ist: Die nun freigegebenen Zuschüsse setzen in Norddeutschland einen spürbaren Impuls, ohne die strukturellen Investitionslücken vollständig zu schließen.
Die Förderungen betreffen Kommunen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen kündigt an, die Programmlinien fortlaufend zu evaluieren und bei Bedarf anzupassen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).