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Bund vergibt erste Zuschläge für neue Gaskraftwerke

Die Bundesregierung hat erste Zuschläge aus der neuen Ausschreibung für steuerbare Gaskraftwerke bekanntgegeben. Betreiber wie RWE kündigen Investitionen in wasserstofffähige Anlagen an.

Die Bundesregierung hat am 3. November erste Zuschläge aus der neuen Ausschreibung für steuerbare Gaskraftwerkskapazitäten vergeben. Die Entscheidung ist Teil der Kraftwerksstrategie, mit der kurzfristig regelbare Leistung bereitgestellt und Versorgungslücken in Zeiten geringer Einspeisung aus Wind und Sonne vermieden werden sollen.

Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums wurden in der ersten Runde gezielt Neubauprojekte adressiert, die perspektivisch wasserstofffähig ausgelegt sein müssen. Unternehmen wie RWE meldeten am selben Tag Zuschläge für mehrere Standorte und kündigten milliardenschwere Investitionen sowie den Einsatz H2-fähiger Gasturbinen an. Die Bundesregierung betont, dass die geförderten Anlagen einen Beitrag zur Netzstabilität leisten sollen, bis ein technologieoffener Kapazitätsmarkt etabliert ist.

Hintergrund ist der 2026 verabschiedete Gesetzesrahmen, der Ausschreibungen für steuerbare Kapazitäten vorsieht, um planbare Erzeugung gezielt zu fördern. In einschlägigen Bundestagsdokumenten werden dafür H2-Vorgaben und Fristen benannt. Demnach sollen Neubauten so ausgelegt sein, dass sie schrittweise auf einen steigenden Wasserstoffanteil umgestellt werden können. Die Regierung verweist auf europarechtliche Abstimmungen, die die Beihilferegeln und Ausgestaltung der Förderung flankieren.

Kritik kommt aus Umweltverbänden und Teilen der Energiewirtschaft. Sie warnen, neue Gaskraftwerke könnten die Emissionsziele belasten, solange Wasserstoff nur begrenzt verfügbar und teuer ist. Befürworter halten entgegen, dass regelbare Leistung zur Absicherung der Stromversorgung in Dunkelflauten unverzichtbar sei. Der Zielkonflikt zwischen Versorgungssicherheit und Klimazielen wird auch in Fachkommentaren beschrieben; dort wird die Voraussetzung betont, dass die Projekte zügig auf Wasserstoffbetrieb umstellbar sind.

Für die Betreiber beginnt nun die Umsetzungsphase mit Standortplanung, Genehmigungen und Vergaben an Zulieferer. Offen bleibt, wie schnell Verfahren abgeschlossen, Netzanbindungen hergestellt und regionale Auflagen erfüllt werden können. Das Bundeswirtschaftsministerium kündigte an, die Umsetzung eng zu begleiten und die Entwicklung eines Kapazitätsmarktes bis Ende 2027 auszuwerten. Die Branche rechnet damit, dass erste Projekte in den kommenden Jahren ans Netz gehen, abhängig von Planungs- und Bauzeiten sowie von der Verfügbarkeit geeigneter Wasserstoffinfrastruktur.

Die Bundesregierung stellt die Vergabe als Baustein der Energiewende dar: Flexible, H2-fähige Kraftwerke sollen die schwankende Einspeisung aus erneuerbaren Energien stützen, bis Speicher, Netzausbau und Lastmanagement breiter wirken. Ob der anvisierte Zeitplan hält, hängt maßgeblich von Genehmigungsdauern, Lieferketten und dem Markthochlauf von Wasserstoff ab.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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