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Bundesanwaltschaft fasst zwei mutmaßliche Mitglieder eritreischer Gruppe in Stuttgart und im Saarland

Die Bundesanwaltschaft ließ am 15. September 2026 zwei Verdächtige festnehmen. Ihnen wird die Mitgliedschaft in der mutmaßlichen inländischen Vereinigung Brigade N’Hamedu Deutschland zur Last gelegt.

Die Bundesanwaltschaft hat am 15. September 2026 zwei Männer festnehmen lassen, die der in Deutschland aktiven Gruppierung Brigade N’Hamedu Deutschland angehören sollen. Die Zugriffe erfolgten in Stuttgart und im Raum Saarbrücken. Nach Angaben der Behörde wird den Verdächtigen die Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung sowie die Beteiligung an gewaltsamen Aktionen vorgeworfen. Beide wurden dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt, der über Untersuchungshaft entscheidet.

Anlass der Ermittlungen sind Ausschreitungen bei mehreren Eritrea-Veranstaltungen in Deutschland. Genannt werden insbesondere schwere Krawalle im Umfeld von Festivals in Gießen in den Sommern 2022 und 2023 sowie gewalttätige Vorfälle im Zusammenhang mit einer Veranstaltung in Stuttgart im September 2023. Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft soll die Brigade N’Hamedu Deutschland Unterstützerinnen und Unterstützer mobilisiert, Gegner eingeschüchtert und Gewalt gezielt organisiert haben. Bestätigte Beweise dafür müssen in einem Strafverfahren erbracht werden; bislang handelt es sich um Vorwürfe.

Die Verfahren führt die Bundesanwaltschaft, weil aus Sicht der Ermittler der Verdacht einer inländischen terroristischen Vereinigung nach Paragraf 129a Strafgesetzbuch vorliegt. Damit sind der Bund und der Bundesgerichtshof zuständig, und den Strafverfolgern stehen erweiterte Ermittlungsbefugnisse zu. Länderbehörden und Verfassungsschutz hatten wiederholt auf innereritreische Konflikte in Deutschland hingewiesen, die in den vergangenen Jahren zu erheblichen Polizeieinsätzen und politischer Debatte geführt haben. Dazu zählen parlamentarische Anfragen in mehreren Landtagen, die sich mit Verantwortlichkeiten lokaler Veranstalter, der Rolle von Dachverbänden und polizeilicher Einsatzplanung befassten.

Nach den Festnahmen sind vor allem zwei Folgen denkbar: Zum einen drohen den Beschuldigten im Fall einer Anklage und Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung mehrjährige Freiheitsstrafen. Zum anderen prüfen Sicherheitsbehörden erfahrungsgemäß vereins- und versammlungsrechtliche Maßnahmen gegen bestätigte Strukturen, sofern sich der Organisationsvorwurf untermauern lässt. Weitere Details zu Beweismitteln, möglichen Mitbeschuldigten oder Durchsuchungen nannte die Bundesanwaltschaft zunächst nicht.

Öffentlich-rechtliche Medien wie SWR und Tagesschau berichteten übereinstimmend über die Zugriffe in Baden-Württemberg und im Saarland. Die Ermittler betonen, dass bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung gilt. Über den weiteren Fortgang – etwa eine mögliche Anklageerhebung – will die Behörde nach dem Abschluss der ersten Vernehmungen und der Entscheidung über Untersuchungshaft informieren.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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