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Bundesgerichtshof bestätigt Geldstrafe gegen AfD-Abgeordneten Wilko Möller

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Brandenburger AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller mit Beschluss vom 13. Oktober 2026 verworfen. Damit ist seine Verurteilung wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen rechtskräftig.

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 13. Oktober 2026 die Revision des Brandenburger AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 17. Februar 2026 rechtskräftig. Möller war wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a Strafgesetzbuch zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 116 Euro verurteilt worden, insgesamt 11.600 Euro.

Auslöser des Verfahrens war ein Wahlplakat aus dem Landtagswahlkampf 2024 in Brandenburg. Ermittler und Gericht sahen darauf eine Armhaltung, die dem Hitlergruß zum Verwechseln ähnlich sei. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) erhob Anklage; das Landgericht Frankfurt (Oder) folgte im Februar 2026 der Anklage und bejahte den Tatbestand. Möller und seine Verteidigung bestritten eine strafbare Symbolik und beantragten die Aufhebung des Urteils.

Der Bundesgerichtshof prüfte in der Revision keine neue Beweisaufnahme, sondern ausschließlich die gerügten Rechtsfehler. Nach Auffassung des zuständigen Senats trugen diese Rügen nicht, weshalb die Verurteilung bestehen bleibt. Mit der Verwerfung der Revision ist die Entscheidung des Landgerichts bindend; die Geldstrafe ist damit rechtskräftig.

Die Entscheidung präzisiert die Abgrenzung zwischen zulässiger politischer Bildsprache und strafbarer Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen. Maßgeblich ist, ob Gestik oder Bildkomposition objektiv als Kennzeichen im Sinne des § 86a Strafgesetzbuch erkennbar sind und damit die Schutzgüter der Norm verletzen. Der Bundesgerichtshof bekräftigt mit dem Beschluss die Beweiswürdigung des Landgerichts und dessen rechtliche Einordnung der dargestellten Geste.

Politisch fällt der Fall in eine anhaltende Auseinandersetzung um die AfD in Brandenburg. Der nun bestätigte Schuldspruch richtet sich nicht gegen die Partei als solche, sondern gegen das Verhalten eines einzelnen Abgeordneten im Wahlkampf. Zugleich unterstreicht das Verfahren die enge Grenze, die das Strafrecht gegen die Verbreitung oder Nachahmung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen zieht.

Die wesentlichen Verfahrensdaten lauten: Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) am 17. Februar 2026, Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 116 Euro; Verwerfung der Revision durch den Bundesgerichtshof am 13. Oktober 2026. Mit diesem Beschluss wurde die Verurteilung gegen Wilko Möller rechtskräftig.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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