Kurzmeldung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem am 8. Oktober 2026 veröffentlichten Beschluss entschieden, dass die einstige Anerkennung der Vaterschaft durch einen heute als Mann registrierten Transmenschen in dem vorliegenden Einzelfall unwirksam ist. Gegenstand des Verfahrens war ein Kind, das 2014 geboren wurde; nach den Verfahrensangaben erfolgte die Anerkennung der Vaterschaft im Jahr 2016. Die Sache stammt nach Medienberichten aus Mecklenburg‑Vorpommern und wurde vom BGH in Karlsruhe entschieden.
Kern der Begründung ist, dass die rechtliche Zuordnung der Elternrolle im Abstammungsrecht an den Status der Beteiligten zum maßgeblichen Zeitpunkt anknüpft. Der Senat stellte klar, dass es auf den Geschlechtsstand bei Geburt des Kindes und zum Zeitpunkt der Abgabe der Anerkennung ankomme; eine spätere Änderung des Personenstandseintrags allein heile eine frühere, nach der damals geltenden Rechtslage unzulässige Erklärung nicht automatisch. In der Entscheidung verweist der BGH auf bestehende Rechtsprechungslinien zur Abstammungszuordnung und auf die bis zur Reform geltenden Normen des Personenstands- und Familienrechts.
Der Beschluss betont weiterhin, dass das 2024 diskutierte oder inzwischen in Teilen in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz für bereits abgeschlossene Rechtsakte keine automatische rückwirkende Umdeutung garantiert; Fragen zur Wirkung von Gesetzesänderungen auf vergangene Anerkennungen müssen konkret geprüft werden. Praktische Folgen betreffen mögliche Anfechtungs‑, Unterhalts- und Sorgefragen; der BGH verhandelte jedoch den konkreten Fall und gab keine pauschale Regel für alle vergleichbaren Situationen vor.
Rechtsanwältinnen, Gerichte und betroffene Personen werden die Urteilsgründe nun sorgfältig auswerten müssen. Das Urteil macht deutlich, dass für Fragestellungen zur Vaterschaftsanerkennung sowohl der zeitliche Bezug der Erklärung als auch die Rechtslage zum jeweiligen Zeitpunkt entscheidend bleiben. Betroffenen wird geraten, fachliche Beratung in Anspruch zu nehmen, da weitergehende Rechtsmittel oder verfassungsrechtliche Prüfungen möglich sind.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).