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Bundesgerichtshof prüft Freispruch für Christian B. Anfang Januar 2027

Der Bundesgerichtshof will Anfang Januar 2027 die Revision der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen den Freispruch für Christian B. prüfen. Ein genauer Termin ist laut NDR und Tagesschau noch nicht veröffentlicht.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe will Anfang Januar 2027 die Revision der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen den Freispruch des Landgerichts Braunschweig im Verfahren gegen Christian B. prüfen. Das berichteten NDR und Tagesschau übereinstimmend. Ein konkreter Verhandlungstermin wurde demnach noch nicht veröffentlicht.

Gegenstand ist die rechtliche Überprüfung des Urteils des Landgerichts Braunschweig vom 8. Oktober 2024. Das Gericht hatte Christian B. in einem Verfahren wegen dreier Vergewaltigungen und zweier Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig legte wenige Tage später Revision ein. In Strafsachen bedarf die Revision keiner Zulassung; der Bundesgerichtshof prüft auf mögliche Rechts- und Verfahrensfehler, nicht erneut die vollständige Beweiswürdigung.

Im Revisionsverfahren kontrolliert der Bundesgerichtshof insbesondere, ob das Tatgericht Straf- und Prozessrecht zutreffend angewandt und wesentliche Verfahrensgrundsätze beachtet hat. Stellt er durchgreifende Rechtsfehler fest, kann er das Urteil aufheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an ein anderes Gericht zurückverweisen. Bestätigt der Bundesgerichtshof die rechtliche Würdigung, bleibt der Freispruch bestehen. Das Ergebnis ist offen.

Der hier verhandelte Freispruch ist von den Ermittlungen im Vermisstenfall Madeleine McCann zu trennen. Christian B. wird von der Staatsanwaltschaft seit 2020 in diesem internationalen Fall als Verdächtiger geführt. Eine Anklage in Deutschland in diesem Zusammenhang ist bislang nicht bekannt geworden. Die anstehende Prüfung in Karlsruhe bezieht sich ausschließlich auf das Braunschweiger Urteil zu den oben genannten Taten.

Verbindliche Angaben zu Sitzungsterminen und Entscheidungen veröffentlicht allein der Bundesgerichtshof. Die nun angekündigte Prüfung Anfang Januar 2027 folgt dem üblichen Gang von Revisionen in Strafverfahren: Nach Eingang der Revisionsbegründungen und der Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten beraten die Richterinnen und Richter über mögliche Rechtsfehler und verkünden anschließend ihre Entscheidung. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig und das Landgericht Braunschweig sind als Verfahrensbeteiligte an die Vorgaben des Revisionsgerichts gebunden.

Unabhängig vom Ausgang bleibt das Verfahren ein Präzedenzfall für die Anforderungen an Beweiswürdigung und Rechtsanwendung bei schwerwiegenden Sexualdelikten. Denn die Karlsruher Kontrolle setzt den Rahmen, innerhalb dessen Tatsachengerichte ihre Feststellungen treffen und Freisprüche oder Verurteilungen auf eine tragfähige rechtliche Grundlage stellen müssen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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