Kurzmeldung
Der Bundesgerichtshof verhandelt am Dienstag, 27. Oktober 2026, um 9:30 Uhr (Terminsangabe des Gerichts) in der Sache VI ZR 64/24 über die Frage, ob Betreiber sozialer Netzwerke zur aktiven Suche und Entfernung sinngleicher Varianten rechtswidriger Inhalte verpflichtet sind. Klägerin ist die Grünen-Politikerin Renate Künast; Beklagter ist Meta Platforms als Betreiber von Facebook. Künast verlangt, dass nicht nur ein konkret gemeldetes Meme mit einer ihr zugeschriebenen falschen Aussage entfernt werden muss, sondern auch kerngleiche oder sinngleiche Nachahmungen, ohne dass sie jede einzelne Fundstelle gesondert benennen muss.
Der Prozess hat mehrere Instanzen durchlaufen: Vor dem Landgericht Frankfurt wurde die Löschung eines konkreten Memes angeordnet, das eine Künast zugeschriebene Aussage enthielt. Das Oberlandesgericht Frankfurt ließ die Revision zu; deshalb liegt der Fall nun beim Bundesgerichtshof. Rechtlich steht die Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und den Prüf- und Handlungspflichten von Intermediären im Mittelpunkt. Außerdem ist zu klären, welche Rolle unionsrechtliche Vorgaben wie der Digital Services Act spielen und ob daraus eine aktive Ermittlungspflicht für sinngleiche Inhalte folgt.
Kernfragen der Verhandlung sind, welche konkrete Kenntnis des Rechtsverstoßes eine weitergehende Prüfpflicht auslöst, welche technischen Mittel zur Erkennung sinngleicher Inhalte zumutbar sind und wie Abgrenzungen zu zulässiger Meinungsäußerung, Satire oder Parodie vorzunehmen sind. Für Betroffene würde eine bestätigte Such- und Löschpflicht den Schutz vor wiederholten Persönlichkeitsrechtsverletzungen stärken. Für Plattformbetreiber würde eine solche Pflicht erhebliche organisatorische und technische Anforderungen bedeuten.
Ein Verkündungstermin wurde zum Verhandlungszeitpunkt nicht angekündigt; das Ergebnis ist offen. Rechtsanwältinnen und Rechtsexpertinnen rechnen damit, dass das Gericht sowohl seine eigene Rechtsprechung zu Prüfpflichten als auch einschlägige Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union heranzieht. Bis zu einer Entscheidung bleibt für Betroffene in der Praxis die Möglichkeit, identische oder veränderte Fassungen fortlaufend zu melden.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).