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Bundesgesellschaft für Endlagerung grenzt mögliche Regionen weiter ein

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung hat am 27. Oktober 2026 einen neuen Arbeitsstand veröffentlicht und die Karte der potenziellen Gebiete für ein Endlager hochradioaktiver Abfälle im BGE-Navigator aktualisiert.

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung hat am 27. Oktober 2026 einen neuen Arbeitsstand zur Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Abfall vorgelegt. Zentrales Element ist eine aktualisierte Kartenansicht im BGE-Navigator, die anzeigt, welche Teilgebiete nach aktuellem Prüfstand weiter untersucht werden und welche als ungeeignet gelten. Die Behörde betont, dass es sich um einen vorläufigen Zwischenschritt im Standortauswahlverfahren handelt.

Der nun veröffentlichte Arbeitsstand knüpft an frühere Zwischenergebnisse an, insbesondere an den Zwischenbericht Teilgebiete von 2020 sowie an seither fortgeschriebene fachliche Bewertungen. Grundlage der Einengung sind definierte geologische Kriterien wie das geeignete Wirtsgestein, tektonische Störungen, Grundwasserverhältnisse und die langfristige Fähigkeit zum sicheren Einschluss. Maßgeblicher rechtlicher Rahmen ist das Standortauswahlgesetz, das ein mehrstufiges, vergleichendes und wissenschaftsbasiertes Verfahren vorschreibt.

Der aktuelle Schritt trifft keine Aussage zu einem konkreten Standort. Vielmehr werden aus den verbleibenden Bereichen erst in späteren Etappen formell Standortregionen vorgeschlagen, die anschließend übertägig und untertägig erkundet werden. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung stellt die Daten und Bewertungen bereit; das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung beaufsichtigt das Verfahren und organisiert Beteiligungsformate. Länderbehörden und Kommunen können die Kartendaten auswerten, zivilgesellschaftliche Gruppen begleiten den Prozess kritisch.

In der öffentlichen Debatte wird die Menge des einzulagernden Materials häufig mit rund 27.000 Kubikmetern beziffert. Unverändert relevant bleiben drei potenzielle Wirtsgesteine: Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein. Aus der heutigen Veröffentlichung leiten sich keine rechtlich verbindlichen Festlegungen ab; solche Entscheidungen sind erst in den kommenden Phasen des Verfahrens vorgesehen. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung hebt hervor, dass die fortlaufende Veröffentlichung von Arbeitsständen Transparenz schaffen und fachliche Rückmeldungen ermöglichen soll.

Mit dem aktualisierten Arbeitsstand verdichtet sich die fachliche Basis für die nächsten Programmschritte, ohne den politischen und gesellschaftlichen Entscheidungsprozess vorwegzunehmen. Der Zeitplan des Gesetzes bleibt anspruchsvoll, zugleich sieht das Verfahren explizit Raum für Prüfungen, Anhörungen und die Einbindung lokaler und regionaler Akteure vor. Der BGE-Navigator dient dabei als zentrales Werkzeug, um den Stand der Untersuchungen georeferenziert nachzuvollziehen und offene fachliche Fragen sichtbar zu machen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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