Aktuell

Bundesinnenministerium prüft mögliche Geheimhaltungsverstöße nach Festnahme von August Hanning

Nach der Festnahme des früheren Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, August Hanning, untersucht das Bundesinnenministerium, ob er während seiner Zeit als Staatssekretär gegen Geheimhaltungspflichten verstoßen hat. Die Bundesanwaltschaft führt separate Ermittlungen wegen schwerer nachrichtendienstlicher Delikte.

Kurzmeldung

Das Bundesinnenministerium hat eine interne Überprüfung eingeleitet, um mögliche Verstöße gegen Vorschriften zum Umgang mit Verschlusssachen durch August Hanning während seiner Zeit als Staatssekretär im Innenministerium zu klären. Das teilte das Ministerium am 7. Oktober 2026 mit. Anlass sind die Ermittlungen und die Festnahme Hannings durch das Bundeskriminalamt am 6. Oktober 2026 im Auftrag der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe.

Die Bundesanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen Hanning und eine weitere Person wegen des Verdachts des Landesverrats, des Ausspähens von Staatsgeheimnissen, des versuchten Landesverrats und nachrichtendienstlicher Agententätigkeit. Die Festnahmen erfolgten auf Grundlage von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof; beide Beschuldigten befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt macht die Behörde keine detaillierten Angaben zu konkreten Tatbeiträgen, Kontaktpersonen oder möglichen Auftraggebern. Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Die interne Prüfung des Bundesinnenministeriums beziehe sich ausschließlich auf Hannings Amtszeit im Ressort, betonte das Haus. Sie sei von den strafrechtlichen Ermittlungen der unabhängigen Justiz zu trennen; mögliche dienst- oder verwaltungsrechtliche Konsequenzen würden erst nach belastbaren Feststellungen erwogen. Das Ministerium prüfe relevante Aktenbestände und Abläufe, nannte aber keine Einzelfälle.

August Hanning leitete den Bundesnachrichtendienst von 1998 bis 2005 und war anschließend bis 2009 Staatssekretär im Bundesinnenministerium. Die aktuelle Situation berührt damit sowohl seine frühere Leitungstätigkeit beim Bundesnachrichtendienst als auch seine spätere Rolle in der Innenverwaltung. Experten weisen darauf hin, dass strafrechtliche Vorwürfe und dienstliche Prüfung unterschiedliche Maßstäbe und Verfahren kennen; für die öffentliche Bewertung bleiben Ermittlungs- und Gerichtsverfahren abzuwarten.

Weitere Schritte hängen von den Ermittlungsergebnissen der Bundesanwaltschaft und möglichen gerichtlichen Entscheidungen ab. Das Bundesinnenministerium kündigte an, über das Ergebnis seiner internen Prüfung zu informieren, sobald belastbare Feststellungen vorlägen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk