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Bundesjustizministerin Hubig und Unionsfraktionschef Frei bringen Bundeszwang nach AfD-Wahlsieg in Sachsen‑Anhalt ins Spiel

Nach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen‑Anhalt rief Bundesjustizministerin Stefanie Hubig Beamte dazu auf, rechtswidrigen Weisungen zu widersprechen; Unionsfraktionschef Thorsten Frei nannte in diesem Kontext den verfassungsrechtlichen „Bundeszwang“ als letztes Mittel. Gesetzliche Voraussetzungen und…

Am 12. September 2026 rief Bundesjustizministerin Stefanie Hubig die Beamtinnen und Beamten in Sachsen‑Anhalt dazu auf, sich im Zweifel an Verfassung, Recht und Gesetz zu halten und intern gegen rechtswidrige Weisungen einer möglichen AfD‑Landesregierung Widerspruch zu erheben. Hubig verwies zugleich auf rechtliche Instrumente des Bundes bis hin zum Gang vor das Bundesverfassungsgericht und dem im Grundgesetz vorgesehenen Bundeszwang. ([zeit.de](https://www.zeit.de/politik/deutschland/2026-09/afd-sachsen-anhalt-landesregierung-beamte-justiz-bundeszwang))

Nur kurze Zeit später erläuterte Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) in einem Interview mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland, der Bund könne notfalls alle ihm zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen, um die freiheitlich‑demokratische Grundordnung zu schützen; als äußerstes Mittel nannte Frei ausdrücklich Artikel 37 des Grundgesetzes, der den sogenannten Bundeszwang regelt. Frei betonte zugleich, es handele sich um eine Ultima Ratio. ([zeit.de](https://www.zeit.de/politik/deutschland/2026-09/bundeszwang-artikel-37-grundgesetz-thorsten-frei-afd-sachsen-anhalt))

Der Bundeszwang nach Artikel 37 GG erlaubt der Bundesregierung, mit Zustimmung des Bundesrates „die notwendigen Maßnahmen“ zu treffen, wenn ein Land Pflichten aus dem Grundgesetz oder Bundesgesetzen nicht erfüllt; dazu zählen nach fachjuristischer Bewertung unter anderem Weisungsrechte gegenüber Behörden, die Sequestration einzelner Landesaufgaben oder die Kürzung von Bundesmitteln. In der Geschichte der Bundesrepublik ist Artikel 37 jedoch nie angewandt worden; eine Anwendung setzt hohe materielle und politische Hürden voraus, insbesondere die Zustimmung des Bundesrates und meist ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. ([tagesschau.de](https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/laender-bund-bundeszwang-100.html))

Rechtsexperten und Kommentatoren warnen vor Schnellschüssen: Der Einsatz des Bundeszwangs wäre rechtlich möglich, aber politisch heikel und mit erheblichen Folgewirkungen verbunden. Er könnte das Narrativ der AfD von „Entmündigung“ der Wähler bestärken und den föderalen Ausgleich zwischen Bund und Ländern belasten. Gleichzeitig betonen Verfassungsrechtler, dass staatliche Institutionen verpflichtet sind, die Verfassung zu schützen, sollte eine Landesregierung systematisch gegen bindendes Bundesrecht verstoßen. ([tagesschau.de](https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/laender-bund-bundeszwang-100.html))

Konkret bleibt unklar, welche Handlungen einer künftigen Landesregierung als so gravierend eingeschätzt würden, dass Bund und Bundesrat einen Einsatz von Artikel 37 rechtfertigten. Bildungs‑ und Teile der Sicherheitspolitik sind Ländersache; in diesen Bereichen hat der Bund nur begrenzte Eingriffsmöglichkeiten. Die nächsten Wochen dürften zeigen, ob die AfD in Sachsen‑Anhalt tatsächlich versucht, Rechts‑ und Verwaltungspraxis systematisch zu ändern — und ob die Bundesregierung dann formell tätig wird. ([tagesschau.de](https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/laender-bund-bundeszwang-100.html))

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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