Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Mit der Vorlage soll die finanziell belastete soziale Pflegeversicherung stabilisiert, die Versorgung Pflegebedürftiger verlässlich gesichert und die Rolle pflegender Angehöriger gestärkt werden. Mit dem Kabinettsbeschluss beginnt das parlamentarische Verfahren; als Nächstes befasst sich der Bundestag mit dem Entwurf.
Nach Angaben der Bundesregierung und des Bundesgesundheitsministeriums sieht der Entwurf unter anderem finanzielle Konsolidierungsmaßnahmen in der sozialen Pflegeversicherung vor. Vorgesehen sind zudem ein Sozialraumbudget für niedrigschwellige Unterstützungsangebote ab Pflegegrad 2, eine stärkere Ausrichtung der Pflegebegutachtung auf Prävention und Rehabilitation sowie eine verbesserte Absicherung pflegender Angehöriger, einschließlich der Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen für Zeiten der Pflege. Ebenso ist eine Weiterentwicklung der Pflegeberatung geplant, damit Empfehlungen aus der Begutachtung gezielter in die Versorgung einfließen.
Bereits im Vorfeld hatten Fach- und Spitzenverbände Stellung genommen. Der Verband der Ersatzkassen und der GKV-Spitzenverband bewerteten vor allem die kurzfristige finanzielle Stabilisierung positiv, mahnten aber verlässliche Finanzierungswege an. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe begrüßte präventive Ansätze, warnte jedoch vor möglichen Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen in Einrichtungen und forderte verbindliche Personal- und Qualitätsvorgaben. Auch Pflegekassen und Kommunen verweisen auf Umsetzungsaufwand in Beratung, Begutachtung und Leistungszugang.
Politisch gelten mehrere Punkte als strittig und damit verhandlungsbedürftig. Dazu zählen die Verteilung der Lasten zwischen Beitragszahlern und Staat, Fragen zu möglichen Bundeszuschüssen sowie die konkrete Ausgestaltung des Sozialraumbudgets. Diskutiert wird auch, wie Rentenansprüche pflegender Angehöriger im Detail berechnet werden und wie Präventions- und Rehabilitationsleistungen tatsächlich bei den Versicherten ankommen. In den Beratungen zwischen Bundestag und Bundesrat sind Änderungen am Entwurf üblich und wahrscheinlich.
Für Pflegebedürftige, Angehörige, Pflegekassen und Leistungserbringer beginnt mit dem Kabinettsbeschluss eine Phase der Vorbereitung. Träger der Pflegeberatung und Kommunen müssen Angebote prüfen und anpassen, Einrichtungen und Dienste die geplanten Änderungen in Begutachtung und Leistungszugang einplanen. Der weitere Zeitplan hängt von den Beratungen im Bundestag und in den Ausschüssen ab. Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts ist die Gesetzesinitiative formal gestartet; über Zeitpunkt und Umfang eines möglichen Inkrafttretens entscheiden die Parlamentsberatungen.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).