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Bundeskartellamt gibt Rewe grünes Licht für einzelne Tegut‑Standorte in Thüringen

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von Teilen des Tegut‑Netzes durch die REWE Group unter Auflagen freigegeben; in Thüringen geht mindestens eine Filiale an REWE, weitere Standorte bleiben unterschiedlich zugeordnet oder offen.

Das Bundeskartellamt hat die geplante Aufteilung von Tegut‑Märkten zwischen Edeka und der REWE Group unter Auflagen genehmigt; die REWE Group darf demnach bis zu 40 Filialen übernehmen, darunter mindestens eine Filiale in Thüringen. (Stand der Entscheidungen: Oktober 2026.) Die Freigabe für die REWE Group wurde in einer Pressemitteilung der Unternehmensgruppe bestätigt; auch die Berichterstattung regionaler und überregionaler Medien belegt die Zuordnung einzelner Märkte. ([rewe-group.com](https://www.rewe-group.com/de/presse-und-medien/newsroom/pressemitteilungen/tegut-rewe-group-erhaelt-freigabe-durch-das-bundeskartellamt-unter-auflagen/?utm_source=openai))

Kern der behördlichen Prüfung war die Sorge vor einer weiteren Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel: Das Bundeskartellamt hatte bereits in seinen vorläufigen Bewertungen auf die hohe Marktstellung der vier großen Player Edeka, REWE, Schwarz und Aldi hingewiesen und die Übernahme umfangreich geprüft. Im Ergebnis gestattete die Behörde die Übertragungen, stellte aber Auflagen und Beschränkungen zum Schutz des lokalen Wettbewerbs und der Nahversorgung auf. Für die konkrete Umsetzung bedeutet dies, dass in vielen Fällen Standorte entweder an REWE, an PENNY (als Discountformat der REWE Group) oder an Edeka übergehen; einzelne Märkte wurden anderen Anbietern oder lokalen Kaufleuten zugeordnet, einige bleiben vorerst offen. ([publicnow.com](https://www.publicnow.com/view/953149022BFCC54075D9427B4CC09C5EEC0057A7?utm_source=openai))

Für Thüringen hat die Entscheidung unmittelbare Folgen für die Nahversorgung: Zahlreiche Tegut‑Filialen in dem Bundesland werden künftig unter anderen Marken weitergeführt oder geschlossen, je nach Veräußerungsvereinbarung und logistischer Einbindung. Rewe selbst nennt in seiner Mitteilung Modernisierungen der übernommenen Standorte und die Integration in bestehende Logistik‑ und Sortimentsstrukturen als Ziel. Die Bundesanstalt legte hingegen fest, dass die Übernahmen nicht zu regionalen Monopolen führen dürfen; konkrete Auflagen betreffen in der Regel die Abgabe einzelner Standorte in wettbewerbskritischen Lagen. ([rewe-group.com](https://www.rewe-group.com/de/presse-und-medien/newsroom/pressemitteilungen/rewe-group-und-genossenschaft-migros-zuerich-vereinbaren-uebernahme-von-bis-zu-40-tegut-maerkten/?utm_source=openai))

Hintergrund ist der Ausstieg der Schweizer Genossenschaft Migros Zürich aus dem deutschen Markt und der darauf folgende Verkauf von rund 300 Tegut‑Märkten: Nach früheren Planungen sollten etwa 200 Standorte an Edeka und bis zu 40 an REWE gehen. Diese Aufteilung erforderte die Prüfung durch das Bundeskartellamt, das sein Prüfverfahren seit März 2026 führte und im Verlauf zusätzliche Auflagen formulierte. Die Genehmigungen sind damit Teil einer abgestuften Lösung, die den Großteil der Märkte in bestehende Vertriebsnetze überführen soll, zugleich aber regionale Wettbewerbsverhältnisse schützen will. ([tagesschau.de](https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/tegut-lebensmittel-uebernahme-100.html?utm_source=openai))

Tatsachen, Aussagen und Prognosen sind getrennt: Die Übernahmeentscheidungen und die Zahl der von REWE geplanten Filialen basieren auf den Pressemitteilungen und der Kartellbehörde (Oktober 2026). Ob einzelne Thüringer Tegut‑Standorte danach dauerhaft als REWE, PENNY, Edeka oder unter anderen Betreibern weitergeführt werden, hängt von den vertraglichen Abwicklungen und weiteren kartellrechtlichen Auflagen vor Ort ab.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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