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Bundeskriminalamt: 2025 mehr als 1.000 verdächtige Drohnenflüge – Lücken bei Abwehr und Rechtsgrundlagen

Das Bundeskriminalamt registrierte 2025 über 1.000 verdächtige Drohnenflüge. Technische Abwehroptionen existieren, doch fehlende Vernetzung, begrenzte Systemzahlen und offene Rechtsfragen stehen einem flächendeckenden Schutz entgegen.

Kurzmeldung

Nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) wurden im Jahr 2025 in Deutschland mehr als 1.000 verdächtige Drohnenflüge festgestellt; viele Vorfälle betrafen militärische Anlagen, Rüstungsfirmen und kritische Infrastruktur. Dieses Lagebild, das das BKA seit dem 1. Januar 2025 in quartalsweisen Auswertungen zusammenführt, löste eine umfassende Debatte über technische, organisatorische und rechtliche Defizite aus. Technisch stehen heute verschiedene Abwehrverfahren zur Verfügung: Radar- und sensorbasierte Detektion, elektromagnetische Störtechnik und kinetische Maßnahmen. Die Luftwaffe brachte im April 2025 ein sogenanntes Schnelles Reaktionselement in Dienst, und Polizei wie Bundeswehr erprobten gemeinsame Einsatzkonzepte. Dennoch verhindern fragmentierte Meldeketten, mangelnde Standardisierung und zu geringe Stückzahlen einsatzbereiter Systeme eine flächendeckende Absicherung.

Rechtlich hat die Bundesregierung im Verlauf von 2025 und Anfang 2026 Änderungen des Luftsicherheitsgesetzes und ergänzende Regelungen beraten und zum Teil beschlossen, um Behörden und staatlichen Kräften erweiterte Handlungsoptionen zu geben. Zugleich bleiben zentrale Fragen offen: In welchem Umfang dürfen militärische Fähigkeiten im Inland genutzt werden, wie sind die Grenzen der Amtshilfe und welche Rechte können private Betreiber kritischer Infrastruktur rechtskonform erhalten, um unbefugte Drohnen zu detektieren und abzuwehren? Verfassungsrechtliche Vorgaben schränken den Einsatz der Bundeswehr im Innern grundsätzlich ein; deshalb fordert der Bundestag präzise Abgrenzungen zwischen Polizei- und Verteidigungsaufgaben.

Praktische Schritte wie die Einrichtung eines Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums in Berlin, verstärkte Übungen und die Aufstellung einer Drohnenabwehreinheit bei der Bundespolizei verbesserten die Koordination. Für die kommenden Monate sind zwei Aufgaben zentral: die flächendeckende Vernetzung von Detektionssystemen mit klaren Meldewegen und verbindliche rechtliche Rahmen für Betreiber sowie Behörden. Nur die Kombination aus Technik, verbindlichen Regeln und klaren Zuständigkeiten kann die Schutzlücken im deutschen Luftraum nachhaltig verringern.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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