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Bundeskriminalamt veröffentlicht künstliche Intelligenz‑Fahndungsbild im Fall Drohnenversuch am Flughafen Leipzig/Halle

Am 6. November 2026 haben das Bundeskriminalamt und die Bundesanwaltschaft ein KI‑generiertes Fahndungsbild veröffentlicht. Gesucht wird eine bislang unbekannte Person, die kurz vor dem Drohnenfund Anfang August in der Nähe des Flughafens gesehen wurde.

Kurzmeldung

Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundesanwaltschaft haben am 6. November 2026 ein mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugtes Fahndungsbild veröffentlicht. Damit suchen die Ermittlerinnen und Ermittler nach einer bislang nicht identifizierten Person, die im Zusammenhang mit dem versuchten Drohnenangriff auf den Flughafen Leipzig/Halle stehen könnte. Das Bild zeigt eine dicht bekleidete Person mit Kapuze auf einem E‑Bike; es ist auf der Internetseite des Bundeskriminalamts und als gedrucktes Plakat in der Umgebung verbreitet worden.

Der zugrunde liegende Vorfall ereignete sich in der Nacht vom 31. Juli auf den 1. August 2026: Flughafenmitarbeitende entdeckten Anfang August eine am Boden liegende Drohne auf der Südpiste des Flughafens Leipzig/Halle. Aufgrund der besonderen Bedeutung des Falls übernahm die Zentralstelle Terrorismusdelikte beim Generalbundesanwalt die Ermittlungen; das BKA führt die strafprozessuale Fahndung. Bereits identifizierte Beschuldigte waren nach Angaben der Behörden in den Sommermonaten im Umfeld des Flughafens beobachtet worden.

Mit der Öffentlichkeitsfahndung erhoffen sich die Ermittlungen konkrete Hinweise auf die auf dem KI‑Bild abgebildete Person. Die Behörden betonen, dass das Fahndungsbild nur ein Ermittlungsinstrument in einem laufenden Strafverfahren ist und keine gerichtliche Feststellung von Tat‑ oder Täterschaft ersetzt. Hinweise nimmt das Bundeskriminalamt entgegen; jede eingehende Spur werde kriminaltechnisch und forensisch geprüft.

Die Veröffentlichung hat zugleich die Debatte über den Einsatz algorithmischer Verfahren in Fahndungen neu entfacht. Seit 2024 wird in Bund und Ländern über gesetzliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von künstlicher Intelligenz in Ermittlungsverfahren diskutiert; Befürworter verweisen auf Effizienzgewinne, Kritiker auf Risiken für Grundrechte und Fehleranfälligkeit. Die Behörden betonen, dass der Einsatz der Technik rechtlich geprüft worden sei und nur bei konkretem Ermittlungsbezug erfolge. Ob das Bild zur Identifizierung führt, bleibt offen und hängt von weiteren Zeugenhinweisen und abschließenden strafprozessualen Schritten ab.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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