Die Bundesregierung hat am 26. Oktober 2026 dem Deutschen Bundestag Antworten zu Kontakten mit den Vereinigten Staaten über mögliche US-Sanktionen im Zusammenhang mit Nord Stream 2 übermittelt. Abgeordnete hatten nach Inhalten und Folgen bilateraler Gespräche gefragt, insbesondere mit Blick auf Risiken für deutsche Unternehmen und die Haltung der Bundesregierung zu entsprechenden Initiativen aus Washington.
In den Antworten betont die Bundesregierung, dass sie zu vertraulichen Inhalten dritter Staaten keine umfassenden Angaben machen könne. Zugleich verweist sie auf frühere und laufende Kontakte mit US-Behörden mit dem Ziel, extraterritoriale Wirkungen von US-Sanktionen zu begrenzen. Die Regierung stellt klar, dass die Europäische Union seit 2022 eine restriktive EU-Sanktionsregelung gegenüber Russland anwendet, die Transaktionen im Zusammenhang mit den Nord-Stream-Pipelines weitgehend untersagt und eine Wiederinbetriebnahme faktisch ausschließt.
Die Unterlagen verweisen auf einschlägige Drucksachen und auf die Praxis, wirtschaftliche Interessen deutscher Unternehmen mit sicherheits- und rechtspolitischen Erwägungen der Europäischen Union sowie mit den Verpflichtungen im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten auszubalancieren. Konkrete Gegenmaßnahmen gegen mögliche US-Sanktionen nennt die Bundesregierung in den vorliegenden Antworten nicht. Stattdessen hebt sie die Bedeutung abgestimmter europäischer Positionen hervor und verweist auf das bestehende Sanktionsrecht der Europäischen Union.
Hintergrund der parlamentarischen Nachfragen ist die anhaltende politische und rechtliche Kontroverse um die Nord-Stream-Pipelines seit 2022. In Deutschland bleiben Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden anhängig; auch der Generalbundesanwalt ist befasst. Abgeordnete aus mehreren Fraktionen fordern in diesem Zusammenhang mehr Transparenz gegenüber dem Parlament. Die Bundesregierung wiederum verweist auf Geheimhaltungsgründe bei internationalen Kontakten und auf die Notwendigkeit enger transatlantischer Abstimmung.
Aus den Antworten geht hervor, dass es keinen neuen Sanktionsbeschluss der Bundesregierung gibt. Dokumentiert wird der aktuelle Stand der Abstimmung mit den Vereinigten Staaten und in der Europäischen Union. Wie sich mögliche Anpassungen der US-Sanktionspraxis auf deutsche Unternehmen auswirken würden, bleibt offen. Die Bundesregierung stellt in Aussicht, den Deutschen Bundestag im Rahmen der parlamentarischen Verfahren weiter zu unterrichten und Entscheidungen auf europäischer Ebene eng zu begleiten.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).