Politik

Bundesregierung legt keine Verteilungsberechnungen zur Steuerreform 2027 vor

Die Bundesregierung teilt in einer Antwort vom 12. Oktober 2026 mit, dass ihr keine Verteilungsberechnungen zur geplanten Einkommensteuerreform 2027 vorliegen; der Bundestag veröffentlichte dies am 20. Oktober 2026.

Die Bundesregierung verfügt nach eigener Auskunft über keine detaillierten Berechnungen zu den Verteilungswirkungen der geplanten Einkommensteuerreform 2027 und 2028. Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die schriftliche Antwort datiert vom 12. Oktober 2026 und wurde am 20. Oktober 2026 vom Bundestag zusammengefasst; sie ist als Drucksache 21/8530 dokumentiert.

In der Antwort heißt es, der Bundesregierung lägen weder Auswertungen zur Verteilung der steuerlichen Entlastungen auf einzelne Einkommensgruppen noch Angaben zur Zahl der Steuerpflichtigen vor, die in unterschiedlicher Höhe profitieren würden. Ebenfalls nicht verfügbar seien Sonderauswertungen der Lohn- und Einkommensteuerstatistik, die die gefragte Staffelung nach festgesetzter Einkommensteuer mit Sozialversicherungsbeiträgen kombinierten. Damit bleibt offen, in welchem Umfang Niedrigverdiener, mittlere Einkommen oder höhere Einkommen durch die Reform entlastet würden.

Die Nachfrage der Abgeordneten bezieht sich auf den Kabinettsbeschluss vom 2. September 2026 zum Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027. Der Entwurf sieht nach Regierungsangaben unter anderem Anpassungen des Tarifs, Änderungen beim Grundfreibetrag und Verschiebungen von Tarifeckwerten vor. Als Zielgruppen werden kleine und mittlere Einkommen sowie Familien mit Kindern benannt. Zugleich weist die Bundesregierung in der Drucksache darauf hin, dass Beschäftigte mit sehr niedrigen Erwerbseinkommen häufig keine Einkommensteuer zahlen und daher von rein einkommensteuerlichen Entlastungen nicht erfasst werden.

Die fehlende Verteilungsrechnung erschwert eine empirisch abgesicherte Bewertung der Zielgenauigkeit der Maßnahmen. Parlamentarische und öffentliche Debatten über Gerechtigkeitsfragen und fiskalische Folgen stützen sich damit vorerst auf qualitative Argumente und Modellrechnungen Dritter. Die Antwort der Bundesregierung kann weitere Nachfragen im Bundestag auslösen, etwa mit dem Ziel, statistische Sonderauswertungen nachzureichen oder unabhängige Begutachtungen zu beauftragen.

Faktisch bleibt bis auf Weiteres unklar, welche Einkommensgruppen relativ stärker entlastet werden. Ob das erklärte politische Ziel, insbesondere kleine und mittlere Einkommen sowie Familien zu fördern, erreicht wird, ist ohne belastbare Verteilungsdaten nicht überprüfbar. Der weitere Gesetzgebungsprozess dürfte daher auch davon abhängen, ob das Bundesfinanzministerium zusätzliche Datengrundlagen zum Entwurf der Einkommensteuerreform 2027 vorlegt.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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