Die Bundesregierung hat die Reform des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes als aktuelles Regelungsvorhaben benannt. Entsprechende Hinweise finden sich in Unterlagen des Deutschen Bundestages, in Regierungsantworten sowie im Lobbyregister. Ein ausgearbeiteter Gesetzentwurf ist dem Parlament bis zum 20. Oktober 2026 nicht zugeleitet worden. Damit fehlt bislang die Grundlage für Beratungen in ersten Lesungen oder in den zuständigen Ausschüssen.
Nach Regierungsangaben soll die Novelle das Auskunftsrecht modernisieren und Verwaltungsverfahren vereinfachen. Genannt werden als Ziele eine klarere Zuständigkeitsordnung, digitale Antragstellungen und eine engere Verzahnung mit Strategien zu Open Data. Ob und in welchem Umfang Ausnahmetatbestände – etwa zum Schutz von Sicherheitsinteressen oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen – verändert werden, geht aus den vorliegenden Hinweisen nicht hervor.
Oppositionsabgeordnete sowie zivilgesellschaftliche Transparenzinitiativen kritisieren die Pläne als potenzielle Schwächung des Informationszugangs. Sie warnen vor erweiterten Ausnahmen und höheren Hürden bei Anträgen. Befürworter verweisen dagegen auf uneinheitliche Praxis, lange Fristen und Rechtsunsicherheiten, die eine Aktualisierung des Gesetzes rechtfertigten. In Protokollen und Vermerken wird zudem deutlich, dass die Frage seit dem Frühjahr 2026 im Koalitionsausschuss wiederholt aufgegriffen wurde.
Verfahrenstechnisch ist zu beachten: Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz können in den Materienkatalog der konkurrierenden Gesetzgebung und in landesrechtliche Bereiche hineinwirken. Der Bundesrat wäre daher in das Verfahren einzubeziehen. Erst mit Einbringung eines belastbaren Gesetzentwurfs lassen sich Fristen, Übergangsregelungen und finanzielle Folgen für Behörden verlässlich beurteilen.
In der Debatte taucht immer wieder der Vorschlag eines umfassenderen Bundestransparenzgesetzes auf, das Informationsfreiheit und proaktive Veröffentlichungen zusammenführen würde. Ob die Bundesregierung diesen Ansatz verfolgt oder am bestehenden Zuschnitt des Informationsfreiheitsgesetzes festhält, bleibt offen. Aus hib-Kurzmeldungen und Regierungsantworten ergibt sich bislang vor allem ein politischer Arbeitsauftrag, nicht aber ein detaillierter Normtext.
Für Antragstellerinnen und Antragsteller sind zwei Punkte entscheidend: Werden Rechtsschutzmöglichkeiten bei Ablehnungen gestärkt, und werden Gebühren- sowie Fristenregelungen verlässlich und nutzerfreundlich ausgestaltet? Die weitere Klärung hängt von einem Kabinettsbeschluss, der formalen Zuleitung an den Deutschen Bundestag und den Beratungen in Bundestag und Bundesrat ab.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).