Die Bundesregierung prüft nationale Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor suchtfördernden Mechanismen in sozialen Medien. Das teilten Regierungsvertreter am 15. Oktober 2026 in einer öffentlichen Sitzung des Digitalausschusses des Deutschen Bundestages mit. Im Ausschuss ging es um gesundheitliche Risiken algorithmisch verstärkter Angebote und um die Frage, wie europäische und internationale Entwicklungen in Deutschland wirksam werden können.
Als mögliche Ansatzpunkte wurden genannt: die Umsetzung absehbarer europäischer Vorgaben, verbindliche Altersverifikation, Eingriffsmöglichkeiten nach dem Kinder- und Jugendschutzrecht sowie Maßnahmen zur Stärkung elterlicher Kontrolle. Zugleich verwies die Bundesregierung auf laufende Arbeiten zur Auswertung einschlägiger Studien und auf die Prüfung, ob nationale Regeln noch vor einer vollständigen europäischen Einigung greifen können. Konkrete Gesetzesentwürfe wurden in der Sitzung nicht vorgestellt.
In der Debatte wurde als aktueller internationaler Bezug die am 26. August 2026 in den Vereinigten Staaten geschlossene Vergleichsvereinbarung mit Meta hervorgehoben. Das Unternehmen sagte Zahlungen und technische Schutzmaßnahmen für Minderjährige zu. Vertreter von Meta berichteten über bereits eingeführte „Teen-Konten“, standardmäßig private Profileinstellungen, Erinnerungsfunktionen nach längerer Nutzung sowie einen Ruhemodus in Nachtstunden. Für Deutschland wurden belastbare Nutzungszahlen und Evaluationsdaten zugesagt.
Die Bundesregierung betonte die notwendige Balance zwischen nationaler Regelungskompetenz und europaweiten Mindeststandards. Parallel führen EU-Institutionen Beschwerden und Prüfverfahren zu Plattformpraktiken, die als suchtfördernd bewertet werden; die Europäische Kommission hat unter anderem TikTok entsprechende Vorwürfe gemacht. Fachliche Stimmen aus Psychotherapie und Kinderschutz fordern darüber hinausgehende Eingriffe, darunter Verbote bestimmter Funktionen wie endloses Scrollen, personalisierte Feeds für Minderjährige und algorithmisches Profiling.
Ungeklärt blieb nach der Sitzung, welche Instrumente die Bundesregierung priorisieren wird und in welchem Zeitrahmen Vorlagen für Gesetze oder Verordnungen zu erwarten sind. Der Ausschuss forderte zusätzliche Auskünfte von Plattformbetreibern zu nationalen Umsetzungen und verlangte Daten, die die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen belegen. Für die weitere Debatte gelten drei Prüfsteine als zentral: Erstens die Vereinbarkeit geplanter Eingriffe mit EU-Recht, zweitens die technische und datenschutzrechtliche Umsetzbarkeit zuverlässiger Altersverifikation und drittens unabhängige Wirksamkeitsprüfungen, die unerwünschte Nebenfolgen – etwa für informationelle Selbstbestimmung und Zugang zu jugendgerechten Inhalten – berücksichtigen. Vorschläge aus Fachkreisen, darunter Konzepte für einen sogenannten Digital Fairness Act, werden in diesem Rahmen als Diskussionsbeiträge bewertet, sind aber derzeit kein offizieller Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).