Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage bestätigt, dass der Anteil des Schienengüterverkehrs auf mehreren Neubau- und Ausbaustrecken im Jahr 2025 hinter den ursprünglichen Planannahmen zurückblieb. Der Deutsche Bundestag veröffentlichte dazu eine hib-Kurzmeldung vom 21. Oktober 2026, die die wesentlichen Befunde aus den Parlamentsdokumenten zusammenfasst.
Konkret bezieht sich die Auswertung auf Abschnitte, die für Mischverkehr ausgelegt wurden, darunter Nürnberg–Ingolstadt, Erfurt–Leipzig/Halle, Ebensfeld–Erfurt und Wendlingen–Ulm. Für diese und weitere Projekte stellen die Unterlagen Abweichungen sowohl bei den angenommenen prozentualen Anteilen des Schienengüterverkehrs als auch bei der Zahl der täglich verkehrenden Güterzüge fest. Die Abweichungen werden den bei Planung und Nutzen-Kosten-Analyse angesetzten Bezugswerten gegenübergestellt.
Auslöser ist die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Drucksache 21/8031) vom 16. September 2026. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 21/8593) datiert vom 14. Oktober 2026 und verweist für die Ist-Daten auf Erhebungen der Deutschen Bahn InfraGO sowie auf die methodischen Vorgaben des Bundesverkehrswegeplans. Eine synoptische Darstellung der Antwort nennt die betroffenen Abschnitte und ordnet sie den Bewertungsregeln zu.
Als Tatsache gilt: Die Dokumente belegen Abweichungen zwischen den in den Nutzen-Kosten-Berechnungen unterstellten Güterverkehrsanteilen und der dokumentierten Nutzung im Jahr 2025. Zugeschriebene Bewertung: Die Fragesteller sehen dadurch die Validität bisheriger Annahmen in Frage und verlangen präzisere Angaben zu Planwerten und realen Zähldaten. Prognosen: Mögliche Folgen für künftige Projekte hängen von politischen Entscheidungen und einer eventuellen Anpassung der Bewertungspraxis im Bundesverkehrswegeplan ab.
Politisch und finanziell sind die Befunde relevant, weil Nutzen-Kosten-Verhältnisse die Priorisierung und Förderfähigkeit von Infrastrukturvorhaben steuern. Systematische Über- oder Unterschätzungen können die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung verzerren und Prioritäten verschieben. In der Verkehrspolitik berührt dies laufende Debatten über Trassenpreise, Bauabläufe, Netzkapazitäten und die Verlagerungsziele von der Straße auf die Schiene. In ihren Lageberichten verweist die Deutsche Bahn InfraGO auf schwankende Rahmenbedingungen für den Schienengüterverkehr, etwa konjunkturelle Nachfrageverschiebungen in Industriezweigen und temporäre Einschränkungen durch Bauarbeiten.
Der nächste Schritt liegt bei Parlament und Bundesregierung: Mit den Drucksachen liegt eine Grundlage vor, um Annahmen, Datengrundlagen und Messmethoden für künftige Nutzen-Kosten-Analysen zu präzisieren und gegebenenfalls Projekte neu zu gewichten. Entscheidungen dazu stehen noch aus.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).