Politik

Bundestag berät Reform der Kinder- und Jugendhilfe, Länder und Träger warnen

Der Deutsche Bundestag hat am 26. Oktober 2026 die Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe aufgegriffen. Länder und Wohlfahrtsträger melden Finanz- und Umsetzungsrisiken.

Der Deutsche Bundestag hat am 26. Oktober 2026 die geplante Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe beraten. Kern des Vorhabens des Bundesfamilienministeriums ist, Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche schrittweise vom Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) in das Achte Buch (SGB VIII) zu überführen. Damit würden Zuständigkeiten formal in der Kinder- und Jugendhilfe gebündelt. Die Bundesregierung begründet dies mit weniger Schnittstellen, einer stärkeren inklusiven Ausrichtung und einer einheitlicheren Leistungsgewährung für junge Menschen mit Behinderungen.

Der vorliegende Referentenentwurf (Stand März 2026) sieht vor, Anspruchsgrundlagen zu bündeln und zwei offene Leistungskataloge zu etablieren, die typische Hilfen der Erziehung und der Eingliederungshilfe beschreiben. Flankierend ist eine schrittweise Verwaltungsstrukturreform bis 2028 geplant, um Zuständigkeitswechsel und Verfahren auf Landes- und kommunaler Ebene zu ordnen. Finanzielle Anpassungen, etwa über den Finanzausgleich, werden in den Haushaltsberatungen adressiert.

Aus Ländern, Kommunen und der freien Wohlfahrt kommen deutliche Vorbehalte. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) kritisiert in einer Stellungnahme vom 16. April 2026, der angestrebte inklusive Ansatz sei unter der vorgesehenen Länderöffnungsklausel nicht verlässlich umsetzbar. Sie warnt vor Inkonsistenzen zwischen Bundesziel und föderaler Praxis, vor zusätzlicher Bürokratie und vor Mehrbelastungen für Träger vor Ort. Die BAGFW fordert verlässliche Finanzierungszusagen sowie Personal- und Qualifizierungspläne für die Übergangszeit.

Im parlamentarischen Verfahren stehen zentrale Rechts- und Praxisfragen an: Wer trägt künftig Finanzierung und Trägerschaft spezifischer Förderangebote in den Ländern? Welche Übergangsfristen und Kontrollmechanismen verhindern Versorgungslücken, etwa bei Schulbegleitungen, in Pflegekinderhilfen oder bei unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten? Wie werden Schnittstellen zu Schulen, Eingliederungshilfe und Gesundheitswesen konkret gestaltet, wenn Zuständigkeiten verlagert werden?

Befürworter der Reform verweisen auf die Chance, Doppelstrukturen abzubauen und Familien Zugänge zu Hilfen zu erleichtern. Kritiker betonen dagegen, ohne klare Finanzierungswege, verlässliche Standards und tragfähige IT- und Verfahrensumstellungen drohten Reibungsverluste und regionale Ungleichheiten. Der weitere Verlauf hängt nun von den Beratungen im Deutschen Bundestag und der Abstimmung mit den Ländern ab. Politisch entscheidend wird, ob Bund, Länder und freie Träger eine verbindliche Umsetzungsarchitektur vereinbaren, die das Ziel der Inklusion trägt und zugleich den laufenden Betrieb der Kinder- und Jugendhilfe stabil hält.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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