Gesundheit

Bundestag berät Widerspruchslösung zur Organspende

Im Bundestag liegt ein fraktionsübergreifender Entwurf für eine Widerspruchslösung. Etwa 8.200 Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan; das seit 2024 aktive Organspende-Register spielt dabei eine zentrale Rolle.

In Berlin berät der Bundestag über einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf, der die Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz verankern soll. Hintergrund ist der anhaltende Mangel an Spenderorganen: Nach offiziellen Angaben warten rund 8.200 Patientinnen und Patienten in Deutschland auf eine Transplantation. Als weiterer Baustein der Reform gilt das seit 2024 aktive Organspende-Register, das Entscheidungen zur Organspende zentral dokumentiert und Kliniken rechtssicher Auskunft geben soll.

Die Widerspruchslösung würde bedeuten, dass eine Organentnahme nach dem Tod grundsätzlich zulässig ist, sofern die betroffene Person zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Befürworter verweisen darauf, dass klare Standardregeln Unsicherheiten in Akutsituationen reduzieren und potenziell mehr Organe verfügbar machen könnten. Die Bundesärztekammer unterstützt eine Widerspruchslösung, fordert aber flankierende Maßnahmen: breite Aufklärung, transparente Abläufe, verlässlichen Schutz der Selbstbestimmung und eine sensible Einbindung von Angehörigen.

Parallel zur möglichen Gesetzesänderung rücken strukturelle Defizite in den Blick. Fachleute und das Bundesgesundheitsministerium betonen die Rolle der Entnahmekrankenhäuser: Notwendig seien ausreichend qualifiziertes Personal für Diagnostik und Koordination, klare Verantwortlichkeiten auf den Intensivstationen und realistische Vergütungsregelungen. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation soll als Koordinationsstelle weiter gestärkt werden. Zudem wird gefordert, das Organspende-Register bekannter zu machen und seine Abfrageprozesse im Klinikalltag zu vereinfachen. Beim Register ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte für Betrieb und Sicherheit zuständig.

Unstrittig ist die hohe Zahl der Wartenden und der politische Handlungsdruck. Unterschiedlich bewertet werden mögliche Effekte der Widerspruchslösung. Internationale Vergleiche deuten auf höhere Spenderzahlen in Staaten mit einem solchen Modell hin; zugleich verweisen Expertinnen und Experten darauf, dass rechtliche Regelungen allein nicht genügen. Entscheidend seien gelebte Praxis, verlässliche Klinikstrukturen und Vertrauen der Bevölkerung in transparente, rechtskonforme Verfahren.

Für das parlamentarische Verfahren ist eine Gewissensentscheidung der Abgeordneten vorgesehen. Der Gruppenantrag wird in Fachausschüssen weiter beraten, bevor das Plenum erneut darüber abstimmt. Unabhängig vom Ausgang gilt in der Fachdebatte als Konsens, dass rechtliche, organisatorische und kommunikative Schritte zusammenwirken müssen, um die Versorgungslage der Wartelistenpatientinnen und -patienten messbar zu verbessern.

Redakteurin: Clara Simonichek (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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