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Bundestag beschließt Gesetz zur digitalen Brieftasche

Der Bundestag hat das Digitale-Identitäten-Gesetz beschlossen. Es schafft den rechtlichen Rahmen, um Personalausweis- und Passdaten in einer europaweit nutzbaren EUDI-Wallet zu verwenden.

Der Bundestag hat am 16. Oktober 2026 das Digitale-Identitäten-Gesetz (DIdG) verabschiedet. Es setzt unionsrechtliche Vorgaben in nationales Recht um und schafft die Grundlage, Personalausweis– und Passdaten in einer digitalen Brieftasche (EUDI-Wallet) zu nutzen. Damit sollen sich Bürgerinnen und Bürger künftig per Smartphone elektronisch ausweisen können, auch grenzüberschreitend innerhalb der Europäischen Union.

Das Gesetz ordnet Zuständigkeiten beim Bund zu, regelt die Erteilung hoheitlicher Berechtigungszertifikate und legt fest, wie auf biometrische Daten zugegriffen werden darf. Zudem enthält es Vorgaben für zeitlich befristete Erprobungen. Der Bundestag stärkte in diesem Zusammenhang die parlamentarische Kontrolle, etwa durch eine frühere Einbindung des Digitalausschusses und zusätzliche Transparenzpflichten gegenüber dem Parlament.

Die Bundesregierung sieht in der EUDI-Wallet einen Baustein für einen bürgerfreundlicheren digitalen Staat. Nach Regierungsangaben soll die digitale Brieftasche in Deutschland zu Beginn des Jahres 2027 zur Verfügung stehen. Verfahrensfragen zur Aktivierung, zur Nutzung vorhandener Ausweisdokumente und zur PIN-Verwaltung sind in der Umsetzung vorgesehen. Der genaue Start hänge jedoch von technischen und organisatorischen Vorbereitungen ab, die nun beschleunigt werden sollen.

In der parlamentarischen Debatte wurden Datenschutz, Datensparsamkeit und digitale Souveränität als zentrale Maßstäbe hervorgehoben. Kritiker warnten vor Risiken einer möglichen Verknüpfung staatlicher Identitätsdaten mit kommerziellen Diensten und forderten klare Schranken für Datenzugriffe. Der Bundestag bekräftigte daher die Aufsichtsfunktion des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik und ergänzte Regelungen zu Dokumentation, Sicherheitstests und Auskunftsrechten bei Pilotvorhaben.

Hintergrund der Neuregelung ist die EU-Verordnung zur digitalen Identität, die technische und rechtliche Mindeststandards für Wallet-Lösungen in den Mitgliedstaaten festlegt. Das deutsche Gesetz bestimmt, wie hoheitliche Ausweisdaten in die EUDI-Wallet eingebunden werden dürfen und welche öffentlichen Dienste das System verpflichtend oder optional nutzen können. Als nächste Schritte gelten die Zuleitung an den Bundesrat, mögliche Abweichungs- oder Zustimmungserfordernisse in der Länderkammer sowie die technische Bereitstellung durch zuständige Behörden und beteiligte Stellen. Die Bundesregierung kündigte an, die Einführung in enger Abstimmung mit Ländern, Kommunen und Wirtschaft vorzubereiten.

Mit dem Beschluss liegt die rechtliche Basis vor; Umsetzungstempo, Sicherheitsniveau und Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern werden nach Einschätzung aus Koalition und Opposition darüber entscheiden, ob die digitale Brieftasche im Alltag breit genutzt wird.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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