Politik

Bundestag beschließt Modernisierung des Produkthaftungsrechts

Der Deutsche Bundestag hat die Reform des Produkthaftungsrechts beschlossen. Künftig gelten auch Software und Systeme künstlicher Intelligenz ausdrücklich als Produkte, auf die Haftungsregeln anwendbar sind.

Der Deutsche Bundestag hat die Reform des Produkthaftungsrechts beschlossen. Ziel ist es, Haftungsregeln an die Anforderungen der Digitalisierung anzupassen und Lücken bei rein digitalen oder vernetzten Produkten zu schließen. Damit setzt Deutschland die neue EU-Richtlinie zur Produkthaftung um und aktualisiert erstmals seit Jahrzehnten die nationalen Vorgaben.

Kern der Reform ist die ausdrückliche Einbeziehung von Software in den Produktbegriff, unabhängig davon, ob sie eigenständig vertrieben oder in Hardware eingebettet ist. Systeme künstlicher Intelligenz fallen ebenfalls in den Anwendungsbereich. Hersteller und weitere an der Inverkehrbringung beteiligte Akteure haften damit auch für Schäden, die durch Fehler in digitaler Steuerung, lernende Komponenten oder unzureichende Sicherheitsvorkehrungen verursacht werden. Die Neuregelung soll die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Anbietern digitaler Produkte erleichtern.

Die Gesetzesbegründung verweist auf veränderte Wertschöpfungsketten, die Kreislaufwirtschaft und fortlaufende Updates als Gründe für die Reform. Vorgesehen sind Erleichterungen bei der Beweisführung sowie Regelungen zur Offenlegung von Beweismitteln, um Anspruchstellerinnen und Anspruchstellern den Zugang zum Recht zu verbessern. Übergangsbestimmungen und das Verhältnis zu deliktrechtlichen Ansprüchen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch werden in der Drucksache 21/4297 erläutert.

In den Beratungen fielen die Reaktionen geteilt aus. Verbraucherschutzorganisationen begrüßten ein höheres Schutzniveau und klarere Ansprüche bei Schäden durch digitale Produkte. Industrieverbände warnten hingegen vor Rechtsunsicherheiten, insbesondere bei Open-Source-Software und komplexen Lieferketten. Die Bundesregierung verweist auf einen Ausgleich zwischen Verbraucherinteressen und Planbarkeit für Unternehmen.

Für Unternehmen mit vernetzten Angeboten steigen die Anforderungen an Dokumentation, Sicherheitskonzepte und Nachweisführung rund um Updates und Wartung. Betroffen sind insbesondere Betreiber vernetzter Systeme, Anbieter von Plattformen und Entwickler von KI‑Modulen. Welche praktischen Folgen die Regeln im Detail haben, dürfte sich mit begleitenden Ausführungsbestimmungen und ersten Gerichtsentscheidungen zeigen.

Mit dem Beschluss ist das parlamentarische Verfahren auf Bundesebene abgeschlossen. Die nationale Umsetzung folgt dem Zeitplan der EU-Vorgaben; die endgültigen Fristen und Übergangsregelungen sind an den europäischen Rechtsakt gekoppelt. Nach Angaben der Bundesregierung zielt die Reform darauf, Rechtssicherheit zu erhöhen, ohne Innovation zu behindern, und die Haftungslandschaft an eine Wirtschaft auszurichten, in der Software und Künstliche Intelligenz zentrale Bestandteile von Produkten sind.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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