Am 24. September 2026 hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Nachrichtendienstrechts beraten. Nach der Debatte überwies das Plenum die Vorlage zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse.
Ziel des Entwurfs ist es laut Bundesregierung, die Aufklärungsfähigkeit des Bundesnachrichtendienstes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu stärken, digitale Auswertungsmöglichkeiten klar zu regeln und zugleich die Kontrolle der Dienste zu bündeln und zu präzisieren. Vorgesehen sind unter anderem ausdrücklich normierte Befugnisse zur forensischen Auswertung technischer Spuren in Infrastrukturen von Cyberangriffen, eng definierte Interventionsrechte in besonderen Gefahrensituationen sowie Regelungen zum Datenaustausch zwischen Behörden. Parallel dazu sollen externe Kontrollen ausgebaut und stärker zusammengeführt werden, etwa durch ein unabhängiges Kontrollorgan mit erweiterten Prüfrechten.
In der Aussprache verwiesen Befürworterinnen und Befürworter auf gewandelte Bedrohungslagen, insbesondere durch staatliche und kriminelle Akteure im Cyberraum. Sie argumentierten, die Dienste benötigten verlässliche Rechtsgrundlagen, um Angriffe frühzeitig zu erkennen und abzuwehren. Kritikerinnen und Kritiker warnten vor unverhältnismäßigen Eingriffen in Grundrechte. Sie forderten präzisere Eingriffsschwellen, strikte Zweckbindung, wirksame Löschfristen und zusätzliche Garantien zum Schutz von Berufsgeheimnissen, etwa bei Ärztinnen, Ärzten, Anwältinnen und Anwälten.
Die Bundesregierung verweist darauf, dass der Entwurf an Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anknüpfe, insbesondere hinsichtlich Transparenz, Protokollierung und nachträglicher Kontrolle. Der Gesetzgebungsprozess müsse diese Maßgaben in klare, überprüfbare Normen übersetzen. Umstritten bleibt, wie weit der Datenzugriff der Dienste in IT-Systeme Dritter reichen darf und welche Hürden für den Einsatz technischer Mittel festgelegt werden.
Der weitere Verlauf liegt nun bei den Fachausschüssen. Der Innenausschuss und der Rechtsausschuss sollen den Entwurf inhaltlich prüfen; möglich sind öffentliche Anhörungen mit Expertinnen und Experten aus Rechtswissenschaft, Sicherheitsbehörden, Datenschutz und Zivilgesellschaft. Erst danach entscheidet der Bundestag in zweiter und dritter Lesung über die endgültige Fassung. Änderungen an Befugnissen und Kontrollen sind im Ausschussverfahren üblich und werden erfahrungsgemäß im Lichte verfassungsrechtlicher Stellungnahmen abgewogen.
Mit der Reform will die Koalition zugleich die Zusammenarbeit der Nachrichtendienste mit anderen Behörden vereinheitlichen und Berichtswege gegenüber Parlament und Kontrollinstanzen schärfen. Ob die vorgesehenen Eingriffsrechte und Schutzmechanismen im parlamentarischen Verfahren Bestand haben, hängt von der Detailprüfung ab.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).