Politik

Bundestag debattiert neue Gedenkstättenkonzeption am 7. Oktober 2026

In der Sitzung des Deutschen Bundestags am 7. Oktober 2026 stand die Aktualisierung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes im Mittelpunkt. Streitpunkte sind Umfang staatlicher Förderung, Einbeziehung kolonialer Verbrechen und die Frage einer 'Bundeskonzeption' für national…

Am 7. Oktober 2026 beriet der Deutsche Bundestag über die vom Bundeskulturministerium vorgelegte Aktualisierung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes, die die Grundlagen künftiger Förderentscheidungen und Förderkriterien für Gedenkstätten und Erinnerungsorte in Deutschland festlegen soll. Die Debatte fokussierte auf Umfang und inhaltliche Ausrichtung der staatlichen Förderung sowie auf die Frage, welche historischen Themen – etwa Kolonialverbrechen, NS-Unrecht und SED-Diktatur – ausdrücklich Teil der Konzeption sein sollen. ([bundestag.de](https://www.bundestag.de/mediathek/video?videoid=7665291&utm_source=openai))

Die Konzeption, deren Referentenentwurf aus dem Kultur- und Medienbereich stammt, sieht nach Angaben der Bundesregierung Kriterien für die Förderung vor, darunter Erhalt historischer Orte, Digitalisierung, Vermittlung und anwendungsbezogene Forschung; sie benennt zugleich Beispiele bereits laufender Projekte wie das Forum Opposition und Widerstand 1945–1990. Vertreter mehrerer Fraktionen forderten eine klare Definition, welche Erinnerungsorte als förderwürdig gelten und nach welchen Maßstäben Prioritäten gesetzt werden. ([bundestag.de](https://www.bundestag.de/parlament/sed-opferbeauftragte/Termine_Besuche/artikel-1126338?utm_source=openai))

Kritische Stimmen betonten den politischen Gehalt einer solchen Konzeption. In der Plenardebatte brachte die AfD unter anderem den Vorschlag ein, die bisherige Schwerpunktsetzung auf die 'Tiefpunkte' deutscher Geschichte zu erweitern und die Konzeption in eine Bundeskonzeption für „national bedeutsame Gedenkstätten, Denkmäler und Erinnerungsorte“ umzuwandeln. Andere Fraktionen warnten vor einer Instrumentalisierung von Erinnerungspolitik und forderten die Fortführung eines dialogorientierten Prozesses mit zivilgesellschaftlichen Gedenkstätten. ([bundestag.de](https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw41-de-erinnerungskultur-1217518?utm_source=openai))

Sachverständige und Akteure aus der Gedenkstättenarbeit hatten bereits in Anhörungen vor dem Ausschuss für Kultur und Medien Änderungen und Ergänzungen diskutiert; strittig blieb insbesondere, ob und in welchem Umfang die Aufarbeitung kolonialer Verbrechen sowie Formen bundesdeutschen Rechtsterrorismus in die Konzeption aufgenommen werden sollen. Experten fordern nach wie vor Transparenz bei Förderentscheidungen und eine Evaluation der Gremien, die über Projekte entscheiden. ([bundestag.de](https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw51-pa-kultur-1129518?utm_source=openai))

Die Konzeption ist kein Gesetzesvorhaben, entfaltet aber politische Leitwirkung für die Förderrichtlinien des Bundes. Entscheidend für den weiteren Verlauf sind nun Fraktionsabstimmungen und gegebenenfalls Änderungen im parlamentarischen Verfahren; nähere Entscheidungen zu konkreten Förderprogrammen bleiben absehbar an die abschließende Verabschiedung der Konzeption gebunden. ([bundestag.de](https://www.bundestag.de/resource/blob/1110098/WD-1-018-25-WD3-053-25.pdf?utm_source=openai))

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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