Der Deutsche Bundestag hat den aktuellen Stand der Forschung zu den Wirkungen von Windkraftanlagen auf Mensch und Umwelt zusammenfassen lassen. In einer Expertise der Wissenschaftlichen Dienste mit dem Aktenzeichen WD 8 – 3000 – 055/25, abgeschlossen am 26. November 2025, heißt es, dass Lärmbelästigung die wichtigste direkt nachweisbare Auswirkung für Anwohnerinnen und Anwohner darstelle. Die Arbeit ordnet diesen Befund ein und betont zugleich, dass die publizierten Übersichtsarbeiten und groß angelegten epidemiologischen Studien bislang keine belastbaren Belege für systematische gesundheitliche Schäden durch Infraschall in den üblichen Immissionsbereichen liefern. Die Expertise wurde dem Bundestag als Grundlage für parlamentarische Beratungen vorgelegt und fasst Literatur bis einschließlich 2024/2025 aus fachwissenschaftlichen Reviews zusammen.
Die Analyse verweist exemplarisch auf eine groß angelegte niederländische Studie sowie auf weitere Review-Publikationen, die keinen kausalen Zusammenhang zwischen dem Wohnen in Windparknähe und einer erhöhten Krankheitslast nachweisen konnten. Gleichwohl identifiziert der Bericht Situationen mit erhöhten Schallpegeln (beispielsweise in sehr geringer Distanz) als mögliche Auslöser für Schlafstörungen oder eine verstärkte Medikamentenverordnung; die hier berichteten Zusammenhänge zeigten jedoch keine statistische Stabilität über alle Untersuchungen hinweg.
Zum Thema Infraschall stellt die Expertise fest, dass die gemessenen Pegel an Wohnstandorten meist deutlich unterhalb der Hör- und Wahrnehmungsschwelle liegen und dass die vorhandene Studienlage keine klare Evidenz für direkte physiologische Gesundheitsschäden ergibt. Das Umweltbundesamt und weitere Landesämter ziehen eine ähnliche Schlussfolgerung in ihren Übersichten: Die wissenschaftliche Mehrzahl betrachtet Lärmbelästigung und berichtete Schlafstörungen als primäre Risiken, während weitergehende gesundheitliche Risiken bislang nicht einheitlich belegt sind.
Der Bericht ordnet zudem ökologische Aspekte ein: Er behandelt Kollisionsrisiken für Vögel und Fledermäuse sowie erste Hinweise auf Mikroplastik‑Freisetzung aus Komponenten über Lebenszyklen. Politisch und praktisch bleiben daraus Konsequenzen für Genehmigungsverfahren, Abstandsvorgaben, messtechnische Begleitung und Gutachten sowie für Kommunikations- und Beteiligungsformate mit betroffenen Gemeinden.
Die Bundestags-Expertise vom 26. November 2025 bietet eine systematische Zusammenstellung der bis dahin vorliegenden Review‑Studien und rät zu differenzierten, immissionsschutzrechtlich gestützten Entscheidungen. Aussagen über weitreichende gesundheitliche Schäden durch Windkraftanlagen lässt der gegenwärtige Stand der Forschung nicht zu; lokale Lärmimmissionen und naturschutzrechtliche Folgen müssen jedoch weiter geprüft und begrenzt werden.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).