Im Deutschen Bundestag ist am 21. Oktober 2026 eine Kleine Anfrage eingegangen, die von der Bundesregierung aktuelle Zahlen zur Zahl und Struktur der in Deutschland von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Kinder und Jugendlichen verlangt. Gefragt wird nach Trends in den vergangenen Jahren, nach Unterschieden zwischen Haushaltstypen sowie nach der Wirksamkeit einschlägiger Leistungen. Die Bundesregierung muss auf Kleine Anfragen fristgerecht antworten; danach sind Debatten im Plenum oder Beratungen in Ausschüssen möglich.
Als statistischer Bezugsrahmen wird in der Anfrage auf etablierte Indikatoren verwiesen. Zentral ist die Armutsgefährdungsquote, die in der Regel bei 60 Prozent des medianen bedarfsgewichteten Haushaltseinkommens angesetzt wird. Ergänzend sind Leistungsbezüge wie Kinderzuschlag oder Leistungen nach SGB II relevant sowie die Erhebungen des Statistischen Bundesamtes. Das Statistische Bundesamt (Destatis) hatte in einer Veröffentlichung im Juli 2023 für das Jahr 2022 berichtet, dass rund ein Viertel der unter 18-Jährigen armutsgefährdet war. Überdurchschnittliche Risiken wurden demnach unter anderem für Kinder in Alleinerziehenden-Haushalten, in Haushalten mit niedriger formaler Bildung und für Kinder mit Migrationshintergrund ausgewiesen. Neuere Ergebnisse aus EU-SILC werden in der parlamentarischen Diskussion als Referenz genannt.
Die Kleine Anfrage trennt zwischen Tatsachen und politischen Bewertungen: Während die Datengrundlagen von Destatis und anderen amtlichen Quellen stammen, richten sich die Wertungen und Folgerungen auf politische Handlungsmöglichkeiten. Abgeordnete interessieren sich insbesondere für regionale Unterschiede, die Entwicklung seit Beginn der hohen Preissteigerungen sowie für mögliche Wechselwirkungen von Maßnahmen wie Kinderzuschlag, Leistungen nach SGB II und geplanten Reformen der Familienförderung. Ziel ist es, auf Basis der Regierungsantwort eine aktualisierte, amtlich belastbare Bestandsaufnahme vorzulegen.
Konkrete, bereits bestätigte Zahlen für 2025 oder 2026 nennt die Anfrage naturgemäß nicht; diese werden erst mit der Antwort der Bundesregierung und nach Veröffentlichung durch das Statistische Bundesamt vorliegen. Der politische Stellenwert des Themas ist hoch, weil die Betroffenheit von Alleinerziehenden und einkommensschwachen Haushalten seit Jahren als besonders ausgeprägt gilt und die Risikoquote trotz Arbeitsmarktrobustheit kaum sinkt. Mögliche Folgen der Auswertung reichen von justierten Anspruchsgrenzen über gezieltere Unterstützungsangebote bis zu weiterem Prüfbedarf in der Sozial- und Familienpolitik.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).