Der Deutsche Bundestag hat am 6. November 2026 Sachverständige zur geplanten Verlängerung des Bundeszuschusses zu den Übertragungsnetzkosten angehört. Der Gesetzentwurf zielt darauf, die Netzentgelte in den Jahren 2027 bis 2029 zu dämpfen und damit private Haushalte sowie Unternehmen zu entlasten.
Nach der Vorlage der Bundesregierung sollen die vier Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung in den Jahren 2027 bis 2029 jeweils 5,525 Milliarden Euro erhalten. 2026 hatte der Bund einmalig 6,5 Milliarden Euro bereitgestellt. Die Mittel sollen aus dem Klima- und Transformationsfonds fließen und in die Netzentgeltkalkulation einbezogen werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verweist in der Begründung auf die Entlastungswirkung des bisherigen Zuschusses und auf steigende Netz- und Energiekosten durch den Netzausbau. Die Bundesnetzagentur ist als Regulierungsbehörde eingebunden; sie legt die Grundlagen für die Netzentgelte fest und überwacht die Abrechnung. Verbände wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft und der Deutsche Gewerkschaftsbund bewerten den Ansatz grundsätzlich positiv, mahnen jedoch mehr Planungssicherheit und klare Regeln für Berechnung und Abrechnung an.
Strittig bleiben vor allem fiskalische Fragen. Kritiker dringen auf transparente Plan-Ist-Abgleiche, um Rückzahlungen oder Nachforderungen zu vermeiden, und fordern verbindliche Vorgaben zur Mittelverwendung. Unklar ist zudem, wie der Zuschuss nach 2029 in die Systematik der Netzentgelte eingeordnet wird. Eine befristete Unterstützung hätte andere Wirkungen auf Investitionsanreize, Netzkostenwälzung und Verbraucherpreise als ein dauerhafter Mechanismus.
Aus den Ländern kommt zusätzliche Kritik an der Lastenverteilung. Landesfinanzministerien und der Bundesrat haben in jüngsten Stellungnahmen auf mögliche Mitfinanzierungs- und Verteilungsfragen hingewiesen. Befürworter halten dagegen, dass ein bundesweiter Zuschuss Kostenunterschiede zwischen den Netzzonen abmildere und so Wettbewerbsverzerrungen begrenze.
Die Anhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie zeigte damit breite Unterstützung für das Ziel, die Netzentgelte zu stabilisieren, und zugleich deutliche Vorbehalte zur Ausgestaltung. Als nächstes folgen die weiteren parlamentarischen Beratungen, in denen Anpassungen an Zeitrahmen, Höhe und Abrechnungsmechanik des Zuschusses verhandelt werden könnten. Über abschließende Beschlüsse liegt noch keine Entscheidung vor.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).