Der Deutsche Bundestag hat am 28. September 2026 das Vorblatt zur Ausschussdrucksache 21(4)135 A veröffentlicht. Die Unterlage fasst schriftliche Stellungnahmen zum Gesetzentwurf „Änderung des Aufenthaltsgesetzes – Aufenthaltsrecht für Jesidinnen und Jesiden“ (BT-Drucksache 21/795) sowie zum Antrag „Humanitäres Bleiberecht für jesidische Geflüchtete“ (BT-Drucksache 21/3601) zusammen. Federführend ist der Innenausschuss, der die Stellungnahmen als Grundlage der weiteren Beratung heranzieht.
Inhaltlich überwiegt in den dokumentierten Beiträgen die Befürwortung einer bundeseinheitlichen, rechtssicheren Lösung, die Überlebenden des vom Deutschen Bundestag als Völkermord anerkannten Verbrechens des Jahres 2014 ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht eröffnet. Mehrere Sachverständige und Organisationen regen an, Ermessensspielräume zu begrenzen, um Rechtssicherheit für Betroffene und Ausländerbehörden zu schaffen. Kritisch beleuchtet werden insbesondere Nachweispflichten, Anforderungen an die Passbeschaffung sowie die praktische Durchführbarkeit von Nachprüfungen in den Behörden.
Die Stellungnahmen stammen unter anderem von wissenschaftlichen Expertinnen und Experten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie zivilgesellschaftlichen Einrichtungen. In der Sammlung finden sich etwa Beiträge von Prof. Dr. Thielbörger (Ruhr-Universität Bochum), HAWAR.help, Nadias Initiative e. V. und der RAA Brandenburg. Wiederkehrende Hinweise betreffen strukturelle Hürden im geltenden Aufenthaltsrecht, etwa uneinheitliche Verwaltungspraxis zwischen Ländern und Landkreisen sowie Folgeprobleme bei Integration und sozialer Teilhabe.
Der Gesetzentwurf (BT-Drucksache 21/795) wurde am 13. November 2025 erstmals im Plenum beraten und anschließend in die Ausschüsse überwiesen. Am 16. Februar 2026 fand im Innenausschuss eine öffentliche Anhörung statt. Das jetzt veröffentlichte Vorblatt referiert zentrale Argumente aus dieser Anhörung und aus nachgereichten Gutachten. Eigene Bewertungen enthält die Vorlage nicht; sie dokumentiert Positionen der eingeschalteten Institutionen als Arbeitsgrundlage für das parlamentarische Verfahren.
Rechtspolitisch zielt die Initiative auf eine klare, bundesweit einheitliche Regelung und auf Entlastung der kommunalen Ausländerbehörden. Sie wirft zugleich Fragen zu Integrationsangeboten, zur Prüfung individueller Schutzgründe und zu möglichen Verwaltungskosten auf. Der weitere Fahrplan sieht vor, dass der Innenausschuss die Stellungnahmen auswertet und dem Plenum eine Beschlussempfehlung vorlegt. Konkrete Termine für nächste Beratungen oder Abstimmungen nennt das Vorblatt nicht.
Das Vorblatt ordnet die eingegangenen Hinweise den relevanten Paragrafen des Aufenthaltsgesetzes zu und markiert Punkte mit Änderungsbedarf. Damit liegt die konsolidierte fachliche Grundlage für die nächste Phase der Ausschussberatungen vor.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).