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Bundestag startet Beratung zur Pflegereform in erster Lesung

Der Bundestag hat die Reform der Pflegeversicherung in erster Lesung beraten und den Entwurf zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

Der Deutsche Bundestag hat am 5. November 2026 in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung der sozialen Pflegeversicherung beraten. Der Entwurf zielt nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, die Finanzierung langfristig stabiler zu gestalten, die häusliche Versorgung zu stärken und Bürokratie abzubauen. Nach der Debatte wurde das Vorhaben zur ausführlichen Beratung in die Fachausschüsse überwiesen; federführend ist der Gesundheitsausschuss.

Kernpunkte des Entwurfs sind die Bündelung bisher getrennter Leistungen zur Stärkung der häuslichen Pflege, Anpassungen bei Beiträgen und Bemessung sowie Schritte zur digitalen und strukturellen Modernisierung der Langzeitpflege. Das Bundesgesundheitsministerium verweist zudem auf die geplante Einrichtung eines wissenschaftlichen Beirats zur kontinuierlichen Überprüfung des Begutachtungsinstruments und auf gezielte Mittel für die Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen aus Bundesmitteln.

Das weitere Verfahren sieht Anhörungen mit Sachverständigen und Verbänden im Gesundheitsausschuss vor. Nach Parlamentsangaben ist im Verlauf des Novembers eine öffentliche Anhörung geplant. Für die zweite und dritte Lesung wird ein Termin in der kommenden Sitzungswoche diskutiert; als mögliches Datum wurde der 11. November 2026 genannt. Verbindliche Beschlüsse können jedoch erst nach Abschluss der Ausschussberatungen und der abschließenden Lesung im Plenum gefasst werden.

Pflegeverbände und Berufsorganisationen hatten im Vorfeld Nachbesserungen gefordert. Kritik bezieht sich vor allem auf mögliche Änderungen bei den Pflegegraden, die Finanzierungsarchitektur der Pflegeversicherung und die Beteiligung der Praxis sowie der Kommunen an Strukturentscheidungen. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe und der Deutsche Pflegerat haben in Stellungnahmen zusätzliche Entlastungen, eine verlässliche Finanzierung der ambulanten Pflege und stärkere Mitbestimmungsrechte angemahnt. Beide Organisationen halten weitere öffentliche Aktionen offen, falls zentrale Forderungen unberücksichtigt bleiben.

Konkrete Auswirkungen für Beitragszahlerinnen und Beitragszahler sowie für Pflegebedürftige hängen vom Verlauf der Ausschussanhörungen und möglichen Änderungen am Gesetzentwurf ab. Klar ist: Es handelt sich um einen laufenden Gesetzgebungsprozess, in dem die endgültigen Regelungen erst nach der zweiten und dritten Lesung feststehen werden. Die heutige Debatte markiert den Start der parlamentarischen Beratung; Grundlage sind die bislang veröffentlichten Unterlagen der Bundesregierung und die Tagesordnung des Bundestags für den 5. November 2026.

Redakteurin: Clara Simonichek (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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