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Bundestag stimmt heute über Frühstartrente ab

Der Bundestag berät und entscheidet heute über das Gesetz zur Frühstartrente: Zehn Euro monatlich vom Staat für Kinder ab Jahrgang 2020, individueller Vertrag der Eltern oder kollektive Anlage.

Der Bundestag berät und stimmt heute über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer sogenannten Frühstartrente ab. Vorgesehen ist, dass der Staat für Kinder und Jugendliche ab dem Geburtsjahrgang 2020 zwischen dem sechsten und dem vollendeten achtzehnten Lebensjahr monatlich zehn Euro in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlt. Der Finanzausschuss hat die Vorlage vor der Plenardebatte empfohlen; im Plenum sind Reichweite, Kosten und die Rolle privater Anbieter umstritten.

Kern des Entwurfs ist ein Standarddepot, das auf den Namen des Kindes geführt wird. Eltern oder Erziehungsberechtigte sollen dafür einen Vertrag bei einem Anbieter abschließen, damit die staatlichen Einzahlungen individuell zugeordnet werden. Wird kein individueller Vertrag abgeschlossen, erfolgt eine kollektive Anlage. Das dort gebildete Startkapital soll später ausgezahlt oder in ein individuelles Depot übertragen werden können. Laut Bundesregierung dient das Modell als frühes Startkapital und soll zugleich Finanzkompetenz fördern.

Die Förderung startet mit dem Geburtsjahrgang 2020. Danach soll jeweils der Jahrgang einbezogen werden, der im jeweiligen Kalenderjahr das sechste Lebensjahr erreicht. Erträge im Depot bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei; Auszahlungen sind frühestens ab Vollendung des 65. Lebensjahres vorgesehen. Ein nahtloser Übergang in eine steuerlich geförderte Altersvorsorge ab Volljährigkeit sowie private Aufstockungen sind möglich.

Befürworter verweisen auf die Chance, langfristige Kapitalmärkte für die Altersvorsorge künftiger Erwerbsjahre zu nutzen und Ungleichheiten beim Vermögensaufbau zu mindern. Kritiker warnen vor zusätzlichen Privatisierungsanreizen in der Alterssicherung, verweisen auf Verteilungsfragen und fragen nach der Wirtschaftlichkeit angesichts von Verwaltungs- und Produktkosten. Diskutiert wird zudem die Ausgestaltung der kollektiven Anlage und wie Auswahl, Transparenz und Kontrolle privater Anbieter gesichert werden.

Für Familien ergeben sich zwei praktische Optionen: Wer die individuelle Zuweisung der staatlichen Einzahlungen möchte, schließt rechtzeitig einen Vertrag für das Kind ab. Ohne Vertrag wird das Kind automatisch in der kollektiven Anlage geführt. Über Einzelheiten wie Produktstandard, Kostenobergrenzen und Informationspflichten soll die gesetzliche Regelung sowie nachgeordnete Verordnungen Aufschluss geben. Die konkrete Wirkung des Vorhabens hängt vom Ausgang der Abstimmung im Deutschen Bundestag ab; bei Annahme folgt das weitere Gesetzgebungsverfahren mit Beratung im Bundesrat und der Ausfertigung.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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