Politik

Bundestag wertet Stellungnahmen zum Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz aus

Der Deutsche Bundestag hat zahlreiche schriftliche Stellungnahmen zum Regierungsentwurf des Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes ausgewertet; der Finanzausschuss lädt für den 2. November 2026 zur öffentlichen Anhörung.

Der Deutsche Bundestag hat zahlreiche schriftliche Stellungnahmen zum Regierungsentwurf des Gesetzes für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität (Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz) entgegengenommen und in die weitere Beratung eingebracht. Der Finanzausschuss hat für den 2. November 2026 eine öffentliche Anhörung anberaumt. Die erste Lesung im Plenum fand am 9. Oktober 2026 statt.

Der Entwurf zielt laut vorliegenden Materialien auf eine Neuordnung der Zollverwaltung, erweiterte Befugnisse zur Aufklärung und Sicherstellung von Vermögen unklarer Herkunft sowie stärkere Instrumente der Geldwäschebekämpfung. Das Bundesministerium der Finanzen beschreibt das Vorhaben als Umsetzung zentraler Punkte aus den Aktionsplänen gegen organisierte Kriminalität und gegen Steuer- und Finanzkriminalität. Vorgesehen ist unter anderem eine administrative Vermögensabschöpfung, die dem Zoll ermöglicht, bedeutende Vermögensgegenstände vorläufig sicherzustellen.

Mehrere berufsständische und wirtschaftsnahe Organisationen fordern Korrekturen. Die Bundesrechtsanwaltskammer, die Bundessteuerberaterkammer und der Deutsche Anwaltverein kritisieren insbesondere Eingriffe in das Berufsgeheimnis, unklare Verfahrensgarantien und fehlende zeitliche Begrenzungen bei Sicherstellungen. Sie legen formelle Einwände und Detailvorschläge vor, um rechtsstaatliche Schranken zu präzisieren. Der Bundesrat hat eine eigene Stellungnahme beschlossen; die Bundesregierung hat dazu ihre Gegenäußerung übermittelt.

In der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses sollen Fachleute aus Verwaltung, Justiz, Wissenschaft, Wirtschaftsverbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen zu den geplanten Regelungen Stellung nehmen. Im Mittelpunkt stehen die Ausgestaltung der administrativen Vermögensabschöpfung, Transparenz- und Mitwirkungspflichten sowie Fragen der Neuorganisation des Zolls.

Offen ist nach den eingegangenen Stellungnahmen insbesondere die Vereinbarkeit einzelner Eingriffsbefugnisse mit Grundrechten, die Abgrenzung zu strafprozessualen Instrumenten und die praktische Umsetzbarkeit neuer Kompetenzen in der Zollverwaltung. Vertreter des Parlaments und der Ministerien betonen, die Reform solle effektive Bekämpfung von Finanzkriminalität mit rechtsstaatlicher Kontrolle verbinden. Kritiker verlangen engere tatbestandliche Voraussetzungen, klare Fristen und eine stärkere gerichtliche Kontrolle.

Die nächsten Schritte im Gesetzgebungsverfahren sind die Ausschussberatungen auf Basis der vorliegenden Stellungnahmen und die Vorbereitung möglicher Änderungsanträge für die weiteren Lesungen. Über konkrete Anpassungen entscheidet der Bundestag nach Abschluss der Anhörungen und der internen Beratungen.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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