Die Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, hat am 13. Oktober 2026 in Berlin eine Bestandsaufnahme zur sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Deutschland vorgelegt. Der Bericht bündelt polizeiliche Daten, Forschungsbefunde und Berichte Betroffener. Claus präsentierte die Ergebnisse in der Bundespressekonferenz und übergab sie öffentlich an den Bundestag.
Zentraler Bezugspunkt ist das Bundeslagebild 2025 des Bundeskriminalamts. Die Bestandsaufnahme beschreibt einen anhaltenden Anstieg digital vermittelter Taten, darunter das Teilen und die Herstellung von Missbrauchsdarstellungen sowie Anbahnungsdelikte in sozialen Netzwerken. Als strukturelle Lücken benennt der Bericht unklare oder fehlende Melde- und Sorgfaltspflichten bei Plattformbetreibern, unzureichende Verzahnung von Ermittlungsbehörden und Jugendhilfe sowie Defizite bei Prävention in Schulen und Vereinen.
Claus fordert eine Verstetigung von Forschung und Beratung sowie verlässliche Finanzierung zentraler Hilfestrukturen. Genannt wird der Fonds Sexueller Missbrauch, für den der Bericht langfristig gesicherte Mittel empfiehlt. Rechtliche und haushaltspolitische Voraussetzungen würden als unterschiedlich bewertet; der Prüfbedarf wird benannt, ohne Ergebnisse vorwegzunehmen.
Als Partner der Bestandsaufnahme werden das Bundeskriminalamt, die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs und mehrere Fachverbände genannt. Für die Datengrundlage verweist der Bericht auf vorliegende Studien und angekündigte Projekte, darunter die Safe!-Studie zur Erfassung von Gewalterfahrungen von Kindern und Jugendlichen. Ziel ist eine belastbare, wiederkehrende Datenerhebung, die Polizeistatistiken, wissenschaftliche Erhebungen und Erfahrungen von Betroffenen systematisch zusammenführt.
Politische Reaktionen fielen am Tag der Vorlage überwiegend zustimmend aus, blieben jedoch an Verfahren gebunden: Ressorts und Parlament verwiesen auf rechtliche und finanzielle Prüfungen. Zugleich wurde die Dringlichkeit weiterer Schritte betont, etwa bei Meldepflichten für Internetdienste, Fortbildungen für Fachkräfte und dem Ausbau niedrigschwelliger Beratungsangebote.
Aus dem Bericht ergeben sich drei wahrscheinliche Handlungsfelder: erstens die Präzisierung von Melde- und Sorgfaltspflichten für digitale Plattformen, zweitens eine verlässliche Finanzierung von Beratungs- und Traumahilfestrukturen, drittens der Ausbau kontinuierlicher Forschung zu digitalen Tatformen. Welche Maßnahmen umgesetzt werden, entscheiden Bundestag und Bundesregierung nach den anstehenden Beratungen. Der Bericht trennt belegte Befunde, die Stimmen Betroffener und politische Empfehlungen; Prognosen werden als solche gekennzeichnet.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).