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Datenschützer warnen vor ChatGPT-Werbung mit Daten aus Gesprächen

Deutsche Aufsichtsbehörden sehen bei geplanter Werbung in ChatGPT Risiken für Privatsphäre und Profilbildung und fordern klare Grenzen und Transparenz.

Deutsche Datenschutzbehörden warnen am 17. Oktober 2026 vor neuen Werbeformaten in ChatGPT. Nach ihren Angaben bergen Pläne des Anbieters OpenAI das Risiko, dass für die Ausspielung personalisierter Anzeigen auch Informationen aus früheren Chatverläufen, Gerätedaten und Verhaltensmustern ausgewertet werden könnten. Der aktuelle Anlass sind öffentliche Hinweise und Umstellungen rund um Werbung in Europa, zu denen in den vergangenen Wochen Berichte erschienen.

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sensibilisierte am 2. Oktober 2026 für eine „eingriffsintensive“ Verarbeitung, falls besonders persönliche oder sensible Chat-Inhalte in Werbeprofile einfließen. Die Behörde verweist auf Kernprinzipien der Datenschutz-Grundverordnung wie Zweckbindung, Datensparsamkeit und Transparenz. Mehrere Landesdatenschutzbeauftragte kündigten zudem Prüfungen an, um zu klären, ob geplante Verfahren mit europäischem Recht vereinbar sind.

OpenAI erklärt in seinen europäischen Datenschutzhinweisen, dass Werbung in ChatGPT angezeigt werden kann und zunächst kontextuelle Faktoren wie der Inhalt des aktuellen Chats, der Standort und die Tageszeit herangezogen werden. Nutzerinnen und Nutzer erhalten laut Unternehmen Kontrollen über Datenschutzeinstellungen und ein Privacy-Portal, darunter ein Widerspruchsrecht gegen das Training auf eigenen Inhalten. Ob und in welchem Umfang historische Konversationen für Werbezwecke genutzt werden, bleibt aus Sicht der Aufsichtsbehörden jedoch unzureichend klar.

Von den Behörden werden zwei zentrale Risiken hervorgehoben. Erstens könnten durch die Zusammenführung von aktuellen und früheren Interaktionen äußerst detaillierte Persönlichkeitsprofile entstehen, die Rückschlüsse auf Gesundheit, politische Ansichten oder Lebensumstände erlauben. Zweitens mangele es bislang an überprüfbarer Information, welche Datenkategorien für Werbung verarbeitet, wie lange sie gespeichert und ob sie mit Partnern geteilt werden. Beides wäre maßgeblich, um die Rechtmäßigkeit und die Verhältnismäßigkeit der Verarbeitung zu bewerten.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher raten die Aufsichtsbehörden zu Zurückhaltung bei sensiblen Angaben in Unterhaltungen und zum Prüfen der verfügbaren Datenschutzeinstellungen in ChatGPT. Bis zum Abschluss der Prüfungen empfehlen sie, persönliche Informationen sparsam zu teilen und angebotene Opt-out-Optionen zu nutzen. Für OpenAI könnten je nach Ergebnis Anordnungen zur Anpassung der Prozesse sowie Bußgelder folgen, sollte ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung festgestellt werden.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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