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Der Mitteldeutsche Rundfunk hat seinen rechtlichen Sitz in Leipzig – Programmdirektion bleibt zwischen Leipzig und Halle geteilt

Rechtlich ist der Mitteldeutsche Rundfunk mit Sitz in Leipzig verankert. Produktion und Programmdirektionen sind jedoch weiterhin auf Leipzig und Halle (Saale) verteilt; eine formelle Zusammenlegung wurde von Gremien beraten und schrittweise beschlossen.

Kurzmeldung

Der Mitteldeutsche Rundfunk ist nach sächsischem Landesrecht als Anstalt des öffentlichen Rechts mit rechtlichem Sitz in Leipzig festgelegt. Diese Regelung ist in den einschlägigen Landesvorschriften und dem Impressum der Anstalt dokumentiert. Formal bedeutet das: Die Anstalt führt ihren Sitz in Leipzig und dort werden zentrale Verwaltungsaufgaben der Rundfunkanstalt wahrgenommen. Gleichzeitig betreibt der Mitteldeutsche Rundfunk in mehreren Städten Produktions- und Redaktionskapazitäten, sodass Betrieb, Programmverantwortung und Produktion institutionell nicht ausschließlich am Sitz konzentriert sind.

Für die Programmdisposition ist seit einigen Jahren die Zusammenführung der Programmdirektionen Halle und Leipzig geplant und mehrfach Gegenstand interner Beschlüsse und Empfehlungen der Gremien gewesen. Der MDR-Rundfunkrat sprach sich in seiner Sitzung am 5. Mai 2025 für die geplante Zusammenlegung der Programmdirektionen Halle und Leipzig aus; die Geschäftsführung und der Entwicklungsplan 2026–2029 nennen die künftige gemeinsame Programmdirektion als Kernbestandteil der Neustrukturierung. Im Januar 2026 wurde die Berufung von Boris Lochthofen als Direktor der künftigen gemeinsamen Programmdirektion Halle/Leipzig bestätigt; die praktische Umsetzung umfasst personelle und räumliche Anpassungen an beiden Standorten und ist fortlaufend.

Der operative Alltag bleibt dadurch jedoch regional verteilt: In Halle (Saale) befinden sich weiterhin Hörfunkzentralen und redaktionelle Hauptabteilungen, während in Leipzig die Verwaltungszentrale, Teile der Programmdirektion und Produktionsbereiche verortet sind. Ergänzt wird dieses Gefüge durch die Landesfunkhäuser in Dresden, Magdeburg und Erfurt, die das Sendegebiet Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen journalistisch abdecken. Aussagen zu konkreten Kosten, Personalverschiebungen oder endgültigen Standortentscheidungen sind nur dann belastbar, wenn sie ausdrücklich mit Datum und Betrag in offiziellen MDR-Dokumenten oder in Beschlüssen des Rundfunkrats genannt werden. Ohne solche Nachweise bleiben Details zu Zeitplan und Finanzvolumen unbestätigt.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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