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Destatis: 4,6 Prozent lebten 2025 mit Rückständen bei Strom und Gas

Das Statistische Bundesamt meldet für 2025 einen Anteil von 4,6 Prozent der Bevölkerung in Haushalten mit Zahlungsrückständen gegenüber Versorgern. Behörden und Verbraucherschützer sehen weiter Entlastungsbedarf trotz gesunkener Energiepreise.

Das Statistische Bundesamt hat am 4. September 2026 neue Ergebnisse aus der EU‑SILC‑Erhebung veröffentlicht: Demnach lebten in Deutschland im Jahr 2025 rund 4,6 Prozent der Bevölkerung in Haushalten, die mit Rechnungen von Versorgungsunternehmen wie Strom- oder Gasanbietern im Rückstand waren. Die Angabe bezieht sich auf Zahlungsrückstände innerhalb der letzten zwölf Monate und beruht auf der europaweit harmonisierten Erhebung EU‑SILC über Einkommen und Lebensbedingungen.

Die Statistik weist keine einzelnen Ursachen aus. Fachleute verweisen jedoch auf mehrere Treiber: niedrige oder schwankende Einkommen, Verschuldung infolge Krankheit oder Arbeitslosigkeit sowie gestiegene Wohn- und Nebenkosten. Verbraucherschützer betonen, dass selbst bei zuletzt gesunkenen Energiepreisen Zahlungsprobleme anhalten können, etwa wegen hoher Abschläge, Nachforderungen oder verzögert wirksamer Vertragsanpassungen.

Die Bundesnetzagentur berichtet in ihren Informationsangeboten von anhaltend hoher Nachfrage nach Beratung zu Rechnungen, Abschlägen und möglichen Versorgungsunterbrechungen. Sie erinnert an Schutzmechanismen, die Sperren als letztes Mittel vorsehen: Energieversorger müssen rechtzeitig mahnen, Mindestbeträge überschreiten, Zahlungspläne anbieten und soziale Härten berücksichtigen. Die Bundesnetzagentur will entsprechende Entwicklungen in den Datenerhebungen für den Monitoringbericht 2025 abbilden.

Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, frühzeitig mit dem Anbieter Kontakt aufzunehmen, Abschlagsvereinbarungen zu prüfen und Beratungs- sowie Unterstützungsangebote zu nutzen. Als praktische Schritte nennen Beratungsstellen unter anderem die Prüfung von Verbräuchen und Abrechnungen, die Klärung möglicher Fehler sowie die Beantragung von Ansprüchen aus der Grundsicherung oder kommunalen Hilfsfonds. Energiesperren sind Behörden zufolge rechtlich eng begrenzt und sollen nur nach vorheriger Androhung und als letzte Option erfolgen.

Die neuen Destatis-Zahlen ordnen sich in eine längerfristige Belastungslage vieler Haushalte ein, ohne dass die amtliche Erhebung die wirtschaftlichen Ursachen im Einzelnen ausweist. Für die Politik und die Energieregulierung ergeben sich daraus vor allem zwei Handlungsfelder: Prävention von Zahlungsrückständen durch rechtzeitige Information und Beratung sowie die Absicherung schutzbedürftiger Verbraucherinnen und Verbraucher vor Energiesperren. Weitere Details und Tabellen stellt das Statistische Bundesamt bereit; ergänzende Hinweise zu Rechten, Fristen und Verfahren bei Zahlungsrückständen gibt die Bundesnetzagentur.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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