Baden-Württemberg

Deutsche Kritik an Schweizer Endlagerplänen nahe Nördlich Lägern

Die geplante Verlagerung hochradioaktiver Abfälle in ein Tiefenlager der Schweiz nahe der deutschen Grenze löst in Baden-Württemberg und auf Bundesebene Fragen zur Beteiligung und zu grenzüberschreitenden Folgen aus. Bundesstellen fordern mehr Transparenz und formale…

Die Ankündigung, dass die Schweiz ein geologisches Tiefenlager in der Region «Nördlich Lägern» prüft, hat in Deutschland Ende September und Anfang Oktober 2026 zu deutlicher Kritik geführt. Am 17. September 2026 veröffentlichte das Bundesumweltministerium Berichte zu möglichen grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen; seitdem verlangen Kommunen und Behörden in Baden-Württemberg stärkere Mitspracherechte und Prüfungen durch deutsche Stellen.

Kernpunkt der Debatte ist die Nähe des vorgeschlagenen Standortes zu deutschen Gemeinden: Nach Angaben des Ministeriums liegt das Gebiet rund zwei Kilometer von Hohentengen (Landkreis Waldshut) entfernt. Betroffene Kommunalvertreter und regionale Akteurinnen äußerten auf einer Fachtagung in Waldshut am 9. Oktober 2026 Unzufriedenheit darüber, wie früh und in welchem Umfang Deutschland in die Verfahrensschritte eingebunden worden sei. Die Veranstaltung machte sichtbar, dass die grenznahe Betroffenheit von Anwohnerinnen und Betrieben beiderseits der Grenze politisch wie gesellschaftlich Gewicht hat.

Auf Bundesebene koordiniert das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in Deutschland; die Bundesbehörde wird Rückmeldungen sammeln und die eingereichten Unterlagen prüfen, wie das Bundesumweltministerium am 17. September 2026 mitteilte. Parallel dazu haben die Schweizer Behörden — insbesondere die Bundesstelle für die Entsorgung radioaktiver Abfälle (BFE) und die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (NAGRA) beziehungsweise die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) bei Arbeiten zur Standortsuche — Informationsmaterial bereitgestellt, das nach deutschem Verständnis zu kurz in die formalen Nachbarstaatenverfahren eingebunden gewesen sei.

Fachlich geht es um die Nachvollziehbarkeit geologischer Bewertungen, sozioökonomischer Folgen und um die Frage finanzieller Ausgleichsleistungen für grenznahe Gemeinden. Das Bundesumweltministerium verwies auf bestehende Instrumente der grenzüberschreitenden Umweltprüfung und auf eine von Deutschland eingerichtete Expertengruppe zur Begleitung der Schweizer Planungen.

Rechts- und verfahrenstechnisch bleibt es dabei, dass die Souveränität der Schweiz über Genehmigungsverfahren gewahrt ist; zugleich sehen deutsche Behörden und betroffene Kommunen Anspruch auf umfassende Informationen und auf die formale Beteiligung in den internationalen Konsultationsverfahren. Entscheidend werden nun die kommenden Prüfungen durch BASE und die Auswertung der Berichte zu grenzüberschreitenden Auswirkungen sein, die den zeitlichen Ablauf der Genehmigungsschritte sowie mögliche Ausgleichsmechanismen beeinflussen können.

Redakteur: Andreas M. Brucker (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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