Deutschland stellt die Abwasserentsorgung auf Kreislaufwirtschaft um: Ab 2029 sind Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von mindestens 100.000 Einwohnerwerten verpflichtet, Phosphor aus Klärschlamm oder Klärschlammasche zurückzugewinnen; ab 2032 greift die Pflicht auch für Anlagen ab 50.000 Einwohnerwerten. Das regelt die 2017 novellierte Klärschlammverordnung. Ziel ist es, die Versorgung mit dem für die Landwirtschaft unverzichtbaren Nährstoff zu sichern und Schadstoffe aus dem Stoffkreislauf fernzuhalten.
Als technische Wege gelten zwei Pfade: die Rückgewinnung direkt aus dem Klärschlamm oder aus der Asche nach der Monoverbrennung. Verfahren zur Bildung kristalliner Phosphorsalze werden ebenso erprobt wie chemische Extraktionen aus Klärschlammaschen. Das Umweltbundesamt verweist darauf, dass für alle Produkte die Eignung als Düngemittel nachgewiesen werden muss; Grenzwerte für Schwermetalle und organische Rückstände sind zentrale Prüfkriterien. Das Bundesumweltministerium und die Länder flankieren den Umbau mit Förderprogrammen und Praxisleitfäden.
Mehrere Kommunen und Verbünde bereiten derzeit Anlagen und Logistik vor, darunter regionale Aschehubs und Aufbereitungen für Monoverbrennung. In Bayern unterstützt das Bayerische Landesamt für Umwelt Kommunen mit Informationen zu Technikpfaden und Genehmigungen. Die Berliner Verwaltung verweist auf eigene Erfahrungen mit Klärschlamm als Ressource und die Umstellung auf Ascheverwertung. Wissenschaftliche Akteure empfehlen, ergänzend dezentrale Lösungen zu stärken; entsprechende Empfehlungen wurden im Juni 2026 über den Informationsdienst Wissenschaft veröffentlicht.
Ökonomisch bedeutet die Umstellung Investitionen in Verbrennungskapazitäten, Aschelogistik und Rückgewinnungsanlagen. Nach Einschätzung von Behörden und Betreibern werden Teile der Kosten über Abwassergebühren refinanziert. Dem stehen potenzielle Erträge aus rezykliertem Phosphor und eine geringere Importabhängigkeit gegenüber. Offene Punkte betreffen Zulassungswege für neue Düngemitteltypen und Übergangsregelungen, etwa wenn Produkte aus Pilotanlagen in den Markt überführt werden.
Hintergrund ist die geopolitisch angespannte Lage auf dem Phosphatmarkt und die Endlichkeit abbauwürdiger Lagerstätten. Deutschland bezieht Rohphosphate bislang nahezu vollständig aus dem Ausland. Mit der Pflicht zur Phosphorrückgewinnung und dem Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten sollen Risiken gedämpft und Umweltstandards gewahrt werden. Ob darüber hinaus getrennte Sammelsysteme für Urin in größerem Maßstab praktikabel sind, wird in Forschungsvorhaben geprüft; ein Großteil des im Abwasser enthaltenen Phosphors fällt dort an, die Umsetzung erfordert jedoch tragfähige technische und rechtliche Lösungen.
Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).