Umwelt

Deutschland ratifiziert Vereinte Nationen-Hochseeschutzabkommen

Deutschland hat am 23. September 2026 seine Ratifikationsurkunde bei den Vereinten Nationen hinterlegt und wird damit Vertragspartei des UN-Hochseeschutzabkommens.

Deutschland hat am 23. September 2026 seine Ratifikationsurkunde zum UN‑Hochseeschutzabkommen (BBNJ) bei den Vereinten Nationen hinterlegt. Mit dem Schritt wird die Bundesrepublik Vertragspartei und kann an der Ausweisung von Meeresschutzgebieten auf der Hohen See sowie an Verfahren für Umweltverträglichkeitsprüfungen mitwirken. Nach den Vertragsbestimmungen tritt das Abkommen für Deutschland 30 Tage nach der Hinterlegung in Kraft. Das Bundesumweltministerium und die Bundesregierung bestätigten den Vorgang; auch der Deutschlandfunk berichtete.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke sprach von einem wichtigen Meilenstein für den internationalen Meeresschutz und die multilaterale Zusammenarbeit. Deutschland hatte das Abkommen 2023 unterzeichnet. Die erforderlichen innerstaatlichen Schritte, darunter das Zustimmungsgesetz, wurden im Frühjahr 2026 beschlossen. Mit dem Wirksamwerden für Deutschland kann sich die Bundesrepublik voll an den Verfahren zur Einrichtung gebietsbezogener Schutzmaßnahmen und an internationalen Bewertungsprozessen beteiligen.

Das Abkommen über die biologische Vielfalt in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsgewalt regelt erstmals umfassend den Schutz und die nachhaltige Nutzung der marinen Biodiversität jenseits nationaler Rechtsräume. Es sieht Verfahren zur Ausweisung von Meeresschutzgebieten, Standards für Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie Regeln zum Zugang zu und zur Verteilung von Vorteilen aus der Nutzung mariner genetischer Ressourcen vor. International war der Vertrag nach Erreichen der erforderlichen Zahl an Ratifikationen bereits am 17. Januar 2026 in Kraft getreten.

Fachverbände und Naturschutzorganisationen begrüßen die deutsche Ratifikation als Chance, empfindliche Ökosysteme auf der Hohen See besser zu schützen. Zugleich mahnen sie, Vorschläge für Schutzgebiete und Nutzungsbeschränkungen müssten auf belastbaren wissenschaftlichen Kriterien beruhen und transparent geprüft werden. Wirtschaftliche Interessen etwa aus Schifffahrt, Fischerei und Rohstofferkundung stehen dabei im Spannungsfeld mit Biodiversitätszielen.

Mit dem Beitritt verbindet die Bundesregierung die Erwartung, deutsche Forschung und Verwaltungsexpertise stärker in internationale Arbeitsprogramme einzubringen. Vor der Praxis stehen jedoch weitere Entscheidungen an: Über Entwürfe für erste Schutzgebiete, die Ausgestaltung von Prüf‑ und Genehmigungsprozessen sowie über Transparenz, Kontrolle und Durchsetzung in internationalen Gewässern müssen die Vertragsstaaten beraten. Unklar ist, in welchem Tempo sich Kompromisse zu Gebietsausweisungen und zu Auflagen für Vorhaben auf der Hohen See finden lassen. Konkrete Zusagen zu Finanzierungsbeiträgen, Sanktionsmechanismen und Monitoring liegen bislang vor allem als politische Absichtserklärungen und Arbeitspläne vor und werden in den zuständigen Gremien weiter verhandelt.

Redakteur: Andreas M. Brucker (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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