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Deutschland schiebt 40 Afghanen nach Kabul ab

Deutschland hat 40 afghanische Männer abgeschoben. Der Sammelflug startete in Leipzig/Halle und landete in Kabul. Beteiligt waren mehrere Bundesländer; es handelte sich überwiegend um Straftäter.

Deutschland hat 40 afghanische Staatsangehörige per Sammelcharter nach Kabul abgeschoben. Der Flug startete am 28. Oktober 2026 vom Flughafen Leipzig/Halle und landete nach Behördenangaben am selben Tag in der afghanischen Hauptstadt. Nach Mitteilungen des Bundesinnenministeriums sowie beteiligter Landesregierungen handelte es sich überwiegend um Männer, die in Deutschland straffällig geworden waren und bei denen Ausweisungsverfügungen oder vollziehbare Aufenthaltsbeendigungen vorlagen.

An der Maßnahme waren nach offiziellen Angaben zehn Bundesländer beteiligt, darunter Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Hamburg. Mehrere der Betroffenen wurden unmittelbar aus Justizvollzugsanstalten zum Flughafen überstellt. Die Länder erklärten, die Abschiebung sei in enger Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium und den zuständigen Ausländerbehörden organisiert worden. Angaben zu einzelnen Straftatbeständen und zur genauen Zusammensetzung der Gruppe machten die Behörden in ihren Kurzmitteilungen nicht öffentlich.

Die Sammelabschiebung reiht sich in eine Serie von Rückführungsflügen nach Afghanistan in diesem Jahr ein. Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf die nationale Rechtslage und internationale Verpflichtungen, unter denen Abschiebungen im Einzelfall zu prüfen und zu vollstrecken seien. Parallel läuft eine Debatte über die rechtliche und humanitäre Bewertung dieser Flüge sowie über die praktische Zusammenarbeit mit den faktischen Machthabern in Kabul.

Kritik kommt von Menschenrechtsorganisationen und Teilen der Opposition. Sie warnen vor Sicherheits- und Schutzrisiken für Abgeschobene und fordern engere Einzelfallprüfungen sowie mehr Transparenz über Auswahlkriterien und die Bedingungen vor Ort. Befürworter betonen demgegenüber, dass die Vollstreckung rechtskräftiger Entscheidungen erforderlich sei und der öffentlichen Sicherheit diene.

In den kommenden Wochen sind weitere parlamentarische Nachfragen und mögliche gerichtliche Überprüfungen einzelner Fälle zu erwarten. Die Bundesregierung hatte zuletzt bekräftigt, Rückführungen gezielt umzusetzen und die Kooperation mit Herkunfts- und Transitstaaten auszubauen. Konkrete neue Absprachen für zusätzliche Flüge oder Änderungen am Verfahren nannten die Behörden am Montag nicht.

Unabhängig von der politischen Auseinandersetzung bleibt die praktische Durchführung komplex. Dazu zählen die Koordinierung zwischen Bund und Ländern, Sicherheitsvorkehrungen am Abflugort und die Übergabe der Betroffenen nach der Landung in Kabul. Die beteiligten Landesregierungen werteten den Flug als Beitrag zur Durchsetzung bestehender Entscheidungen; zivilgesellschaftliche Gruppen kündigten an, die Lage der Abgeschobenen weiter zu dokumentieren und Rechtsmittel in geeigneten Fällen zu unterstützen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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