Der Kreis Dithmarschen hat den monatlichen Eigenanteil für das teilfinanzierte Deutschland-Schulticket ab dem Schuljahr 2026/2027 auf 14 Euro festgelegt. Das geht aus einer geänderten Satzung zur Schülerbeförderung hervor, die der Kreis amtlich bekannt gemacht hat. Die Regelung betrifft nach den landesrechtlichen Vorgaben zur Schülerbeförderung bestimmte Gruppen von Schülerinnen und Schülern und passt die kommunale Kostenbeteiligung an die Haushaltslage des Kreises an.
Parallel weist der landesweite Aufgabenträger NAH.SH auf veränderte Rahmenbedingungen ab dem 1. Januar 2027 hin: Der Listenpreis für das deutschlandweit gültige Schulticket kann dann über dem bisherigen Niveau liegen. Das ist ein Referenzpreis, den Verkehrsunternehmen erheben; wie hoch der letztlich von Familien zu zahlende Betrag ausfällt, hängt davon ab, ob und in welchem Umfang Kreise und kreisfreie Städte den Preis für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler bezuschussen. NAH.SH nennt hierfür einen maximalen Referenzwert als Orientierung. Eine einheitliche landesweite Preisbindung gibt es nicht.
In mehreren Kreisen Schleswig-Holsteins laufen dazu Beratungen. Aufgabenträger bewerten, ob bestehende Zuschüsse fortgeführt, reduziert oder neu zugeschnitten werden. Unterschiede ergeben sich auch aus der technischen Abwicklung: Bestell- und Verwaltungssysteme wie das OLAV-Portal erschweren Umstellungen während eines laufenden Schuljahres. Daher werden Anpassungen in der Regel zu klar benannten Stichtagen und kreisweise umgesetzt.
Für Familien in Dithmarschen heißt das konkret: Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt ein Eigenanteil von 14 Euro im Monat für das Deutschland-Schulticket, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Landesweit ist ab Januar 2027 mit einem höheren Listenpreis zu rechnen. Ob und in welchem Umfang sich das im Portemonnaie bemerkbar macht, entscheiden die örtlichen Gremien mit ihren Zuschussbeschlüssen. Kreise können die Mehrbelastung abfedern, müssen dafür aber zusätzliche Mittel in ihren Haushalten vorsehen.
Hintergrund: Das Deutschland-Schulticket baut auf dem Deutschlandticket auf und ermöglicht Schülerinnen und Schülern bundesweit Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr. In Schleswig-Holstein koordinieren die Aufgabenträger und NAH.SH die Umsetzung und die Zuschussmodelle. Der Kreistag Dithmarschen hatte bereits zuvor die Einführung einer Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten beschlossen. Die nun beschlossene Satzungsänderung setzt diesen Beschluss für das kommende Schuljahr in konkretes Tarifrecht um. Familien sollten die Veröffentlichungen ihrer Kreisverwaltung und der Schulen beachten; dort werden Anspruch, Bestellwege und Stichtage bekannt gegeben.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).