Ein dreijähriger Junge ist am 3. November 2026 an den Folgen eines Verkehrsunfalls gestorben, der sich am Vormittag des 2. November auf dem Parkplatz eines Supermarkts in Trossingen im Landkreis Tuttlingen ereignet hatte. Nach Angaben der Polizei lief das Kind beim Verlassen des Markts auf eine Fahrgasse und wurde von einem Auto erfasst. Rettungskräfte brachten den Jungen mit lebensbedrohlichen Verletzungen in ein Krankenhaus, wo er am Folgetag verstarb.
Zum Unfallhergang teilte die Polizei mit, eine 67-jährige Fahrerin habe mit ihrem Wagen um eine Einkaufswagenbox herumfahren wollen, als der Junge nach bisherigem Stand der Ermittlungen vor das Fahrzeug trat. Staatsanwaltschaft und Polizei haben Ermittlungen aufgenommen. Konkrete Feststellungen zu Geschwindigkeit, Blickverhalten oder möglichen Fehlern der Beteiligten liegen bislang nicht vor.
Die Behörden bitten Zeuginnen und Zeugen, die den Unfall beobachtet haben oder Hinweise zu den Umständen geben können, sich zu melden. Für die Aufklärung sind insbesondere Aussagen zum unmittelbaren Ablauf sowie mögliche Videoaufzeichnungen, etwa von Überwachungskameras oder Dashcams, relevant. Einen Anfangsbericht veröffentlichte die Polizei auf dem Presseportal.
Hintergrund bleibt, dass Parkplätze von Einkaufszentren und Supermärkten für alle Verkehrsteilnehmenden unübersichtliche Bereiche sein können: Fußgänger, Kinder und Fahrzeuge treffen auf engem Raum zusammen, Sichtlinien sind durch stehende Autos und Einbauten eingeschränkt, die Fahrgeschwindigkeiten beim Rangieren variieren. In der Regel gilt hier Schrittgeschwindigkeit; ob diese im konkreten Fall eingehalten wurde, ist Gegenstand der Ermittlungen.
Fest steht derzeit: Unfallort ist Trossingen im Landkreis Tuttlingen in Baden-Württemberg, der Unfall wurde am 2. November 2026 gemeldet, der Tod des Kindes am 3. November 2026 bestätigt. Beteiligte Fahrzeugführerin ist nach polizeilicher Angabe 67 Jahre alt. Aussagen zur Ursache oder Verantwortlichkeit sind noch nicht möglich. Über die Einleitung eines straf- oder ordnungsrechtlichen Verfahrens entscheidet die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Auswertung der Beweise.
Weitere Auskünfte zum Gesundheitszustand des Kindes vor dem Tod sowie zu Angehörigen macht die Polizei aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht. Sobald gesicherte Erkenntnisse vorliegen, wollen die Ermittler über den Stand informieren.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).