Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat am 8. Oktober 2026 die Festnahme des verurteilten Betrügers Hendrik Holt in Dubai bestätigt. Die Behörde bereitet ein formelles Auslieferungsersuchen an die Vereinigten Arabischen Emirate vor. Ob und wann Holt nach Deutschland überstellt wird, ist laut Staatsanwaltschaft offen.
Nach Behördenangaben war Holt Ende August 2026 während eines Freigangs aus einer Berliner Haftanstalt geflohen. Die Ermittler gehen davon aus, dass er mit seinem Reisepass über Polen und die Türkei in die Vereinigten Arabischen Emirate ausgereist ist. Grenzkontrollen sollen ihn zwar überprüft haben, eine internationale Fahndungsnotiz sei zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht hinterlegt gewesen. Diese Darstellung deckt sich mit Berichten des NDR, der sich auf Aussagen der Osnabrücker Staatsanwaltschaft beruft.
Für das Auslieferungsverfahren müssen umfangreiche Unterlagen zusammengestellt, übersetzt und auf diplomatischem Weg übermittelt werden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft umfasst das Dossier rund 300 Seiten, darunter Urteile und Verfahrensakten zu den Strafen gegen Holt. Eine belastbare Prognose zum Verfahren gibt es nicht; die Dauer hängt von der rechtlichen Bewertung durch die Behörden im Gewahrsamsstaat und den anschließenden verfahrensrechtlichen Schritten ab.
Holt war in früheren Verfahren unter anderem vom Landgericht Osnabrück zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Justiz hatte ihm banden- und gewerbsmäßigen Betrug sowie Urkundenfälschung zur Last gelegt. In der Öffentlichkeit wurde der Unternehmer aus dem Emsland wegen groß angelegter Scheinprojekte im Windkraftsektor bekannt, die Investoren und Partner um erhebliche Summen geschädigt haben sollen. Anpassungen der verhängten Strafen erfolgten im Zuge weiterer Entscheidungen der Gerichte.
Die Festnahme in Dubai lenkt den Blick auf die Zusammenarbeit von Sicherheits- und Justizbehörden bei grenzüberschreitenden Verfahren. Deutsche Stellen betonen, dass Auslieferungen grundsätzlich von der Entscheidung der Behörden im Aufenthaltsstaat abhängen und im Einzelfall rechtlich und diplomatisch abzustimmen sind. Bis zu einer möglichen Überstellung bleibt Holt in den Vereinigten Arabischen Emiraten in Gewahrsam der dortigen Behörden.
Die Osnabrücker Staatsanwaltschaft bekräftigte, über neue Schritte im Verfahren zu informieren, sobald diese feststehen. Bis dahin gilt: Das Auslieferungsverfahren ist angestoßen, der Ausgang ist offen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).