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Elf Länder wollen Tierhaltungskennzeichnungs-Gesetz kippen

Bei der Agrarministerkonferenz in Heidelberg fordern elf Bundesländer die Abschaffung des staatlichen Tierhaltungskennzeichnungs-Gesetzes. Bundesregierung, Verbraucherschützer und EU-Kommission drängen stattdessen auf Klarstellungen und Fristen.

Elf Bundesländer dringen bei der Agrarministerkonferenz in Heidelberg auf die Abschaffung des staatlichen Tierhaltungskennzeichnungs-Gesetzes. Der entsprechende Antrag zielt darauf, das Gesetz wegen offener Rechts- und Praxisfragen insgesamt zurückzunehmen. Die Länder verweisen auf hohen Verwaltungsaufwand für Betriebe und Behörden sowie auf ungeklärte europarechtliche Punkte, etwa bei importierten Produkten. Zu den treibenden Kräften zählt Bayern.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weist die Forderung zurück. Es hatte in den vergangenen Monaten Übergangsregelungen und spätere Stichtage vorgeschlagen, um Betriebe zu entlasten und die Anwendung zu vereinfachen. Nach Darstellung der Länder reichen diese Schritte nicht aus. Sie warnen vor Wettbewerbsnachteilen für deutsche Erzeuger, falls Teile der Kennzeichnung in Brüssel beanstandet würden und parallel unterschiedliche Pflichten im Binnenmarkt entstünden.

Die EU-Kommission hat das Vorhaben geprüft und Bedenken zur Einbeziehung von Importware und zur Vereinbarkeit einzelner Vorgaben mit Unionsrecht signalisiert. Ein formelles Vertragsverletzungsverfahren gibt es nicht. Aus Kommissionskreisen heißt es, Deutschland müsse Kohärenz mit EU-Vorschriften sicherstellen, bevor neue Pflichten scharf geschaltet werden. Diese Einschätzung stützt die Forderung nach Klarstellungen, nicht aber zwingend nach einer Abschaffung.

Verbraucherschutzorganisationen und Tierschutzverbände wenden sich gegen ein Aus des staatlichen Labels. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert verbindliche Umsetzungsfristen, klare Regeln für importierte Produkte und eine zügige Überarbeitung der Verordnungen. Aus ihrer Sicht schafft die Kennzeichnung Transparenz entlang der Kette und erleichtert Kaufentscheidungen, sofern sie einheitlich und kontrollierbar umgesetzt wird.

Politisch ist der Kurs offen. Die Agrarministerkonferenz kann Beschlüsse fassen und Empfehlungen aussprechen; rechtsverbindliche Änderungen am Tierhaltungskennzeichnungs-Gesetz bleiben Aufgabe des Bundestages und der Bundesregierung. Möglich sind drei Wege: eine vollständige Rücknahme, eine Novelle mit präziseren Definitionen und Fristen oder eine längere Übergangsphase, während offene EU-Fragen geklärt werden. Aus Regierungskreisen heißt es, eine kurzfristige Abschaffung würde das Ziel verlässlicher Tierhaltungsinformationen konterkarieren. Aus Länderkreisen ist zu hören, ohne europarechtsfeste Ausgestaltung drohe ein Anstieg der Bürokratie ohne messbaren Nutzen.

Ob der Antrag der elf Länder eine Mehrheit findet, entscheidet sich in den Schlussabstimmungen der Agrarministerkonferenz. Danach lägen weitere Schritte bei der Bundesregierung und im Bundestag. Konkrete neue Fristen wurden bislang nicht beschlossen.

Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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