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Ellwangen: Bewährungsstrafe für Lkw-Fahrer nach tödlichem Unfall bei Westhausen

Das Amtsgericht Ellwangen hat am 3. November 2026 einen 49-jährigen Lkw-Fahrer zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte im Juni 2025 an der B29 bei Westhausen eine rote Ampel überfahren und einen…

Das Amtsgericht Ellwangen hat am 3. November 2026 einen 49-jährigen Lastwagenfahrer wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichts war der Mann im Juni 2025 an der Abzweigung zur Bundesstraße 290 bei Westhausen bei Rot über die Ampel gefahren und mit einem 19-jährigen Motorradfahrer kollidiert, der bei Grün nach links abgebogen war. Der junge Mann starb noch an der Unfallstelle. Das Urteil ist nach Gerichtsangaben nicht rechtskräftig.

Der Unfall ereignete sich am 13. Juni 2025 gegen 16:53 Uhr auf der B29. Das Polizeipräsidium Aalen hatte damals mitgeteilt, der Lkw-Fahrer habe angegeben, die für ihn rot zeigende Ampel wegen tiefstehender Sonne übersehen zu haben. Das Gericht sah dieses Vorbringen nach Auswertung von Zeugenaussagen und eines Sachverständigengutachtens als nicht tragfähig an und ordnete den überwiegenden Verursachungsanteil dem Angeklagten zu. Ein Mitverschulden des 19-Jährigen konnte nicht festgestellt werden.

Neben der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe setzte das Gericht Bewährungsauflagen fest und verhängte eine Sperrfrist für die Fahrerlaubnis von einem Jahr. Maßgeblich für das Strafmaß seien nach Darstellung aus dem Gerichtssaal die Schwere des Rotlichtverstoßes und die tödlichen Folgen gewesen. Strafmildernd wirkten sich unter anderem fehlende Vorstrafen und die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten aus. Angaben des Mannes zur Sache wurden in der Verhandlung nicht bekannt.

Fälle tödlicher Verkehrsunfälle werden in der Regel nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt. Möglich sind Geldstrafen, Bewährungsstrafen oder Freiheitsstrafen ohne Bewährung, abhängig von Verschuldensgrad, Einsicht, Vorstrafen und den Ergebnissen der Beweisaufnahme. Im vorliegenden Fall betonte das Amtsgericht Ellwangen die Pflicht zur besonderen Sorgfalt an signalgeregelten Knotenpunkten wie der Kreuzung B29/B290.

In der Region hatte der Unfall große Anteilnahme ausgelöst. Bereits am Tag des Geschehens hatte die Polizei umfangreiche Maßnahmen zur Unfallaufnahme und Spurensicherung veranlasst. Die nun erfolgte gerichtliche Bewertung stützt sich auf die Ermittlungen des Polizeipräsidiums Aalen und ein technisches Gutachten. Gegen das Urteil kann innerhalb der gesetzlichen Frist Rechtsmittel eingelegt werden. Zuständig wäre im Falle einer Berufung das Landgericht Ellwangen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen